Preiserhöhungen: diesmal trifft es die Autofahrer (19/09/2011)


Die bis vor kurzem von staatlicher Seite festgelegten Preise für Autofahrstunden, welche die Fahrschulen verrechnen, sind seit Juni dieses Jahres ausser Kraft. In Zukunft sollen die Regeln des freien Wettbewerbs den Preis der Fahrstunden bestimmen. Preiserhöhungen von 25% und mehr sind bereits erfolgt. Die ULC wird demnächst die Tarife der Fahrschulen untersuchen und die Resultate ihrer Nachforschungen veröffentlichen.
Des Weiteren werden die Bestimmungen des großherzoglichen Reglementes vom 11. November 2003 betreffend die obligatorische Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen, ebenfalls ab Juni dieses Jahres, neu interpretiert. Zukünftig sollen die Versicherungsgesellschaften nicht mehr bereit sein, das Bonusguthaben im Rahmen einer Autohaftpflichtversicherung von einem Versicherungsnehmer auf einen Familienangehörigen zu übertragen, zum Beispiel vom Ehemann auf die Ehefrau.
Noch schlimmer: jedes zusätzliche Fahrzeug eines Versicherungsnehmers wird in der Bonus/Malus Kategorie 11, also dem Anfangstarif, versichert, auch wenn der betroffene Verbraucher einen Bonus auf der Versicherung für sein Erstfahrzeug zu verzeichnen hat. Anders ausgedrückt: dieselbe Person ist ein guter Autofahrer bei seinem Erstwagen, jedoch nicht mehr bei seinem Zweitwagen. Des Weiteren ist die Bonus-Malus-Klasse auf einen Neuwagen, der den alten ersetzt, nur dann übertragbar, falls dieser derselben Klasse angehört.
Nach Überzeugung der ULC sind diese Bestimmungen nicht konform zum Wettbewerbsgesetz von 2004, welches ausdrücklich alle von Unternehmen getroffenen Bestimmungen verbietet, die den Wettbewerb begrenzen oder verzerren. Dies ist hier offensichtlich der Fall, da die Tarife für Autohaftpflichtversicherungen auf diese Weise nicht mehr gänzlich und in allen Fällen durch  den Wettbewerb gestaltet werden.
Die ULC wird eine Beschwerde beim Luxemburger Wettbewerbsrat einreichen.
Mitgeteilt von der ULC am 19. September 2011