Gepäckverlust


Was sagt das Gesetz ?

Das neue Abkommen von Montreal aus dem Jahr 1999 legt einen einheitlichen rechtlichen Rahmen fest zwecks Regelung der Verantwortlichkeit der Fluggesellschaften bei Schäden an Passagieren, Reisegepäck und Waren bei internationalen Reisen. 

Dieses Abkommen gilt für jeden internationalen Personen-, Reisegepäck- oder Warentransport, der gegen Bezahlung per Luftfahrzeug durchgeführt wird. Es gilt auch, wenn ein Luftfahrtunternehmen kostenlose Transporte per Luftfahrzeug durchführt.    

„Der Luftfrachtführer ist verantwortlich für den Schaden, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand.

Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.

Hat der Luftfrachtführer den Verlust des aufgegebenen Reisegepäcks anerkannt oder ist das aufgegebene Reisegepäck nach Ablauf von einundzwanzig Tagen seit dem Tag, an dem es hätte eintreffen sollen, nicht eingetroffen, so kann der Reisende die Rechte aus dem Beförderungsvertrag gegen den Luftfrachtführer geltend machen.

Vorbehaltlich entgegenstehender Bestimmungen bezeichnet in diesem Übereinkommen der Begriff "Reisegepäck" sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Reisegepäck.

Bei der Beförderung von Reisegepäck haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten je Reisenden; diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Reisende bei der Übergabe des aufgegeben Reisegepäcks an den Luftfrachtführer das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben und den ggf. verlangten Zuschlag entrichtet hat. In diesem Fall hat der Luftfrachtführer bis zur Höhe des angegebenen Betrags Ersatz zu leisten, sofern er nicht nachweist, dass dieser höher ist als das tatsächliche Interesse des Reisenden an der Ablieferung am Bestimmungsort“.

Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen, wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäck nicht am Zielflughafen angekommen ist?


Wenn Sie am Zielflughafen feststellen, dass Ihr Reisegepäck dort nicht eingetroffen ist, müssen Sie unbedingt eine entsprechende Erklärung an diesem Flughafen abgeben. In einigen Ländern müssen Sie darauf bestehen, dass man Ihre Erklärung entgegennimmt. Diese Erklärung ist nämlich der wichtigste Faktor. Sie müssen dabei jene Nummern angeben, die auf den kleinen Aufklebern stehen, die Ihnen beim Einchecken übergeben werden. Es handelt sich hier um die Identifizierungsnummern Ihrer Gepäckstücke. Sie dürfen sie also keinesfalls wegwerfen!!

Dann müssen Sie sich vor Ort mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen, der die Weiterverfolgung der Angelegenheit übernehmen wird. Die Fluggesellschaft wird Ihnen meistens ein „Erste-Hilfe-Kit“ übergeben.

Wenn Sie nur den Flug gebucht haben, müssen Sie in Kontakt mit der Fluggesellschaft bleiben, um zu erfahren wann Sie Ihr Gepäck bekommen werden.

Sie können sich auch mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, denn diese hat oft ein Budget für solche Fälle vorgesehen, und Sie können sich dann die erforderlichen Toilettenartikel und Kleidungsstücke kaufen.

Wenn die Fluggesellschaft Ihr Gepäck nicht wiederfindet, müssen Sie ihr sofort einen eingeschriebenen Brief zukommen lassen und auf eine Rückerstattung pochen. Der Betrag der Ihnen zugestanden werden kann ist im vorstehend erwähnten Abkommen festgehalten.

ACHTUNG:
Wertgegenstände gehören nicht ins aufgegebene Gepäck. Denn Sie müssen der Fluggesellschaft den Nachweis für den Inhalt Ihres Reisegepäcks erbringen, und das ist meistens nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Wertgegenstände persönlich mitzunehmen und sie im Handgepäck unterzubringen (Schmuck, Fotoapparate, Kameras, ...).