Die Dienstleistungen


Zahlreiche Verträge, die wir in unserem Alltagsleben abschließen, betreffen sog. Dienstleistungen.

Der häufig gebrauchte Begriff der „Dienstleistung“ bezeichnet eine Arbeit oder einen nicht anderweitig definierten Service, zu dem eine Person oder ein Unternehmen sich gegen Bezahlung verpflichtet und die/der zugunsten einer oder mehrerer Personen oder Unternehmen erbracht wird.

Der Begriff der „Dienstleistung“ ist nicht in unserem Zivilrecht definiert. Der Code civil kennt diesen Begriff nicht, der auch nicht im Verbraucherkodex definiert ist, obschon er dort häufig gebraucht wird. Im Steuerrecht und im europäischen Recht hingegen ist der Begriff „Dienstleistung“ festgehalten, aber diese Definition entspricht nicht ganz dem Begriff der „Dienstleistung“, so wie er in der Alltagssprache gebraucht wird.

Es soll an dieser Stelle aber zuerst festgehalten werden, was man unter „Dienstleistung“ im Rahmen dieses Artikels versteht.

Die neue Richtlinie 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Verbraucherrechte (die spätestens zum 13. Dezember 2013 umgesetzt sein muss und erst für nach dem 13. Juni 2014 geschlossene Verträge gelten wird) gibt eine Definition des „Dienstleistungsvertrags“, die dem geläufigen Sinn der Dienstleistung zu entsprechen scheint. Die vorstehend genannte Richtlinie definiert den „Dienstleistungsvertrag“ nämlich folgendermaßen : „… jeder Vertrag der kein Kaufvertrag ist und in dem der Unternehmer eine Dienstleistung für den Verbraucher erbringt oder deren Erbringung zusagt, und der Verbraucher hierfür den Preis zahlt oder dessen Zahlung zusagt“.

Da dieser Artikel den Verbrauchern einen Überblick über die Bestimmungen bieten soll, die  auf jene Dienstleistungsverträge anwendbar sein können, die sie im Lauf ihres Lebens abschließen müssen, beziehen wir uns auf diese letzte Definition.

Es handelt sich hierbei um eine sehr weit gefasste Begriffsbestimmung.

Von diesem Artikel ausgeschlossen sind Verträge, die zwar unter diese Definition fallen, aber Gegenstand einer genauen spezifischen Gesetzgebung sind, z.B. Verbraucherkreditverträge, Versicherungsverträge, Pauschalreiseverträge, Verträge über langfristige Ferienprodukte und Timesharing, Mietverträge.

Gemäß der zurückbehaltenen Definition gelten z.B. folgende Dienste als „Dienstleistungen“:

-     Bau-, Umbau-, Ausbauarbeiten an Gebäuden
-     Transportverträge (Flugzeug, Bus, Zug, Taxi,…)
-     Mieten von Fahrzeugen
-     Gebührenpflichtige Lieferungen an den Wohnsitz
-     Umzugsdienste
-     Saisonbedingtes Vermieten von Wohnungen
-     Hotelleistungen
-     Im Restaurant servierte Mahlzeiten
-     Unterhalt und Reparatur von Fahrzeugen, Informatikmaterial, Haushaltsgeräten, …
-     Schönheitsbehandlungen, Friseurdienste
-     Kurse, unterschiedliche Ausbildungen (Sport, Musik, Sprachen,…)
-     Zugang zu einem Festnetz oder zu einem Mobilfunknetz, zu Internet
-     Reinigung
-     Tierärztliche Pflege
-     Leistungen eines Tiersalons
-     …

All diese Dienstleistungen – und die vorstehende Liste ist keineswegs erschöpfend – ergeben sich aus einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und, in unserem Fall, einem Verbraucher.

Auf die vorstehend genannte Richtlinie beziehen wir uns nur im Zusammenhang mit der Definition des Begriffs „Dienstleistung“. Einige der oben genannten Dienstleistungen fallen übrigens nicht in deren Anwendungsbereich. Zudem wird diese Richtlinie – die ausschließlich auf Verträge anwendbar ist, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen werden – nicht alle Aspekte dieser Art von Verträgen regeln, und das gilt im Prinzip vor allem für die Regeln betreffend die Gültigkeit, das Zustandekommen und die Wirkung des Vertrags.

Die Dienstleistungen unterliegen somit den Bestimmungen des Schuldrechts, insbesondere dem allgemeinen Vertragsrecht des Code civil, das auf alle Verträge anwendbar ist, vorbehaltlich der Sonderregelungen für diese oder jene Art von Leistungen.  

Im Recht kann ein Vertrag aber auch mehreren unterschiedlichen Gesetzgebungen unterworfen sein, und er kann somit dem allgemeinen Vertragsrecht unterworfen sein, abgesehen von abweichenden Sonderregelungen. Man wird also sehr oft mehrere Bestimmungen kombinieren müssen.

Bei den meisten Verträgen handelt es sich um Werkverträge, die vom Code civil als „Erbringung einer Werkleistung“ bezeichnet werden. Davon betroffen sind nicht nur Verträge über Bau- und Ausbauarbeiten an Gebäuden, sondern auch die Leistungen im Hotel- und Restaurantbereich, Schönheits- und Haarpflege, verschiedene Reparaturen, …, die ebenfalls den Bestimmungen des Code civil über die Erbringung einer Werkleistung unterliegen.

Bei anderen dienstleistungsbezogenen Verträgen kann es sich um Mietverträge (saisonbedingtes Vermieten von Wohnungen, Vermieten beweglicher Güter wie Fahrzeuge, Werkzeug, …), um Transportverträge oder um Aufträge handeln. Verträge über Telekommunikationsdienste (Telefon, Internet, Kabelfernsehen) fallen unter keine der vorstehend genannten Kategorien; sie unterliegen den Bestimmungen des allgemeinen Vertragsrechts.  

Festzuhalten bleibt, dass es kein eigentliches „allgemeines Dienstleistungsrecht“ gibt, also keine den Dienstleistungen vorbehaltenen spezifischen Regeln, die nicht für den Verkauf gelten würden, aber für alle Arten von Dienstleistungen.

Jeder zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossene Vertrag über eine zu erbringende Dienstleistung wird dem Verbraucherkodex unterliegen. Einige bestimmte Dienstleistungen werden allerdings spezifischen Bestimmungen des Verbraucherkodex unterworfen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass alle zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden geschlossenen Dienstleistungsverträge den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts unterliegen, sofern es keine davon abweichenden spezifischen - oder gegebenenfalls andere - Bestimmungen gibt, die für Werkverträge, Sachmietsverträge oder Aufträge gelten, und sie sind auch dem Verbraucherkodex unterworfen.

In diesem Artikel werden wir also an einige wesentliche Regeln des allgemeinen Vertragsrechts erinnern und uns dann mit einigen Sonderbestimmungen befassen, die für bestimmte Dienstleistungen gelten.

1.   
Einige wesentliche Bestimmungen des allgemeinen Vertragsrechts :

Was ist ein Vertrag ?

Der Vertrag wird definiert als eine „Vereinbarung, mit der eine oder mehrere Personen sich einer oder mehreren anderen Personen gegenüber verpflichten etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen“.

In anderen Worten: Der Vertrag beruht auf dem Willen jener, die sich verpflichten. Im Prinzip sind beide Parteien verbindlich verpflichtet, wenn Einvernehmen besteht über die Sache und den Preis.

Der Dienstleistungsvertrag ist der Vertrag, in dem eine oder mehrere Personen sich einer oder mehreren anderen Personen gegenüber nicht dazu verpflichten, etwas zu geben oder zu unterlassen, sondern wirklich etwas zu tun.

Ein Vertrag kann unterschiedliche Formen aufweisen. Er kann MÜNDLICH oder SCHRIFTLICH sein. Es kann sich um einen Privatvertrag oder um einen notariell beurkundeten Vertrag handeln.

Ist die Freiheit der Parteien begrenzt?
 
Der Gesetzgeber hat sogenannte Mussvorschriften für bestimmte Vertragsarten vorgesehen, von denen die Parteien nicht abweichen können.

Der Gesetzgeber hat auch eine bestimmte Anzahl von Texten festgehalten, deren Hauptziel der Rechtsschutz des Verbrauchers ist, und dieser Verbraucher soll auch vor dem unüberlegten Eingehen von Verpflichtungen geschützt werden.

Im Verbraucherkodex sind die wichtigsten Verbraucherschutzbestimmungen vereint.

Der Verbraucherkodex untersagt insbesondere eine bestimmte Art von Klauseln, die sogenannten missbräuchlichen Klauseln. Eine Klausel gilt als missbräuchlich, wenn sie ein Ungleichgewicht schafft zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner, zum Nachteil des Verbrauchers.

(In einigen Fällen – unabhängig von der Tatsache ob es sich um einen mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrag handelt oder nicht, der aber keine Dienstleistungen betrifft – verlangt der Gesetzgeber eine notarielle Urkunde, damit der Vertrag Dritten gegenüber wirksam werden kann. Dies ist u.a. der Fall beim Kauf einer Immobilie.  Der Kaufvorvertrag genügt um die Parteien gegenseitig zu verpflichten, und dieser Vertrag ist unwiderruflich. Damit der Vertrag Dritten gegenüber aber geltend gemacht werden kann, verlangt der Gesetzgeber eine Grundbuchumschreibung, und diese setzt eine notarielle Urkunde voraus; bei einfachen Privatverträgen kann keine Eintragung erfolgen.)

Vor dem Unterzeichnen eines Vertrags muss man stets das ganze Schriftstück durchlesen, einschließlich der kleingedruckten allgemeinen Bedingungen. In den meisten Fällen müssen diese Klauseln eingehalten werden, es sei denn sie würden gegen gesetzliche Mußvorschriften oder Bestimmungen des Verbraucherkodex verstoßen.

Achten muss man vor allem auf die Klauseln über die Vertragslaufzeit, die Kündigungsbestimmungen, die Schadensersatzklauseln bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Verbraucher sowie auf die Klauseln, mit denen Gewerbetreibende seine Haftung bei Nichterfüllung des Vertrags einschränken will.

Ab welchem Zeitpunkt ist man verbindlich verpflichtet?

Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung die besagt, dass man eine Verpflichtung erst mit dem Unterzeichnen eines Dokuments eingeht, müssen im Prinzip keine Formvorschriften beachtet werden, damit ein Vertrag gültig ist.

Die Vereinbarungen sind gültig und binden die Parteien endgültig ab dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Einwilligung gegeben haben. Eine Vereinbarung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Wenn kein schriftlicher Beleg vorliegt, kann der Nachweis eines mündlichen Vertrags aber durchaus schwierig sein. Festzuhalten bleibt auch, dass jede Rechtshandlung über einen Betrag von mehr als 2.500 € im Prinzip schriftlich festgehalten werden muss.
 
Wodurch unterscheiden sich ein Vertrag und ein Kostenvoranschlag/Angebot?

Beim Angebot und beim Kostenvoranschlag handelt es sich um einseitig verpflichtende Dokumente, die vom Gewerbetreibenden verfasst werden. Es handelt sich um einfache „Vorschläge“. Solange Sie sich nicht mit diesen „Vorschlägen“ einverstanden erklärt haben, sind Sie keine Verpflichtung eingegangen. Wenn Sie sich aber mit diesem Angebot oder diesem Kostenvoranschlag einverstanden erklären, wird daraus ein Vertrag und Sie sind dann verbindlich verpflichtet und müssen sich an den Vertragswortlaut halten.

Die mündliche Zustimmung reicht zur Vertragsschließung. Wenn der Angebotspreis 2.500 € übersteigt, wird das Erbringen des entsprechenden Beweises aber schwieriger, wenn nicht gar unmöglich sein.

Kann man einfach von einem Vertrag zurücktreten ?

Die Antwort lautet NEIN.

Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich verpflichtet haben, können Sie Ihren Entschluss nicht mehr rückgängig machen.  

Bei einem Vertragsbruch kann der Vertragspartner gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Verträge mit wiederkehrender Leistung, d.h. Verträge mit wiederholter Leistungserbringung während der Laufzeit (z.B. Lieferung eines Internetzugangs oder Zugang zu einem Mobilfunknetz) werden oft auf bestimmte Zeit geschlossen oder sie beinhalten eine automatische Verlängerung.

Zeitlich befristete Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden. Ein Vertrag mit automatischer Verlängerung für den gleichen Zeitraum kann nicht an irgendeinem Zeitpunkt gekündigt werden: die Kündigung muss zum „Geburtstag“ des Vertrags erfolgen und die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist muss dabei eingehalten werden.  

Unbefristete Verträge können jederzeit gekündigt werden, die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist muss allerdings eingehalten werden. Sollte keine Kündigungsfrist im Vertrag festgeschrieben sein, muss eine angemessene Frist dennoch eingehalten werden.

Jede Kündigung, die außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens erfolgt, kann vom Vertragspartner abgelehnt werden und eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen.

Zu diesen Prinzipien gibt es aber einige seltene Ausnahmen, für die der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vorgesehen hat. Davon betroffen sind beispielsweise der Fernabsatz, Verbraucherkredite, langfristige Verträge über Ferienprodukte, aber auch Verträge die im Rahmen von Haustürgeschäften, von Kundenwerbung am Arbeitsplatz, sog. Kaffeefahrten oder außerhalb der Geschäftsräume eines Gewerbetreibenden abgeschlossen wurden.

Nur in diesen Fällen verfügt der Verbraucher über eine Bedenkzeit, und er muss seinen Vertragspartner innerhalb dieser Frist darüber informieren, ob er die aufgenommenen geschäftlichen Beziehungen fortsetzen möchte oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verbraucher rechtsverbindlich verpflichtet und vertraglich gebunden. Zusätzliche Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie unter unserer Rubrik „Die Fernabsatzverträge“.

Achtung :
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Käufe und Bestellungen, die im Rahmen einer Messe getätigt wurden.

Wozu ist der Fachmann verpflichtet?

Der Fachmann muss jene Leistung erbringen, zu der er sich verpflichtet hat. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Erfolgspflicht, und das bedeutet, dass der Gewerbetreibende die Leistung wie versprochen erbringen muss, abgesehen von höherer Gewalt.

Dies gilt beispielsweise für den Automechaniker, der ein Fahrzeug reparieren soll: er muss die Panne beheben und das Auto instand setzen. Er kann sich nur dann von seiner Verantwortung befreien, wenn er höhere Gewalt nachweist oder den Beweis dafür erbringt, dass der Kunde sich mit einer unvollständigen Reparatur einverstanden erklärte (z.B. wegen der Höhe der Gesamtkosten der erforderlichen Reparaturen).

Neben der eigentlichen Leistung : Reparatur eines Fahrzeugs, Reinigung eines Kleidungsstücks, Zubereitung und Servieren einer Mahlzeit in einem Restaurant, …, muss der Gewerbetreibende ebenfalls einigen Nebenverpflichtungen gerecht werden, die spezifisch sind für die jeweilige Dienstleistung. Es kann sich dabei um die Pflicht handeln, Auskünfte und Ratschläge zu erteilen, oder um Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Sicherheit.

So haben Hotel-, Restaurant- und Gaststättenbetreiber eine Nebenverpflichtung betreffend die Sicherheit ihrer Gäste und die Überwachung der Kleidungsstücke und persönlichen Sachen, die die Besucher während ihres Aufenthalts in den einzelnen Betrieben ablegen müssen.

Hotelbetreiber schließen mit ihren Kunden ebenfalls einen Verwahrungsvertrag ab, der sich auf jene Gegenstände bezieht, die der Kunde aufs Zimmer mitnimmt, und die Hotelbetreiber müssen diese Gegenstände zurückerstatten, außer in Fällen höherer Gewalt, und sofern der Kunde die Beschaffenheit und den Wert der betroffenen Gegenstände sowie gegebenenfalls den tatsächlichen Diebstahl beweisen kann.

Der Gewerbetreibende kommt seinen Verpflichtungen nicht nach – was nun?

Sollte der Gewerbetreibende die versprochene Leistung nicht erbringen, wäre der Verbraucher dazu berechtigt, die Zahlung bis zur vollständigen Erledigung des Auftrags auszusetzen. Bei teilweise erbrachter Leistung muss der zurückbehaltene Betrag aber proportional zur festgestellten Nichtausführung sein. In diesem Zusammenhang hält der Verbraucherkodex fest, dass jede Klausel missbräuchlich ist, die dem Verbraucher die ganze oder teilweise Zahlungseinstellung untersagt, falls der Gewerbetreibende seinen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.

Muss der Gewerbetreibende die Leistung innerhalb einer bestimmten Frist erbringen? Wenn keine Ausführungsfrist im Vertrag festgehalten ist wird davon ausgegangen, dass der Gewerbetreibende seine Leistung innerhalb einer vernünftigen Frist erbringt. Falls er aber auf sich warten lässt, muss der Verbraucher ihn dazu auffordern, die Leistung innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist zu erbringen, die den jeweiligen Umständen Rechnung trägt. Diese Aufforderung muss per Einschreiben zugestellt werden oder ihre Übergabe muss durch einen Vollstreckungsbeamten erfolgen.

Bei Nichtausführung kann der Verbraucher die erzwungene Ausführung oder die Vertragsauflösung vor Gericht beantragen.

Eine Ausnahme bilden die Vertragsabschlüsse im Fernabsatz: bei diesen Verträgen verfügt der Gewerbetreibende über 30 Tage, um die verlangte Leistung zu erbringen; die Laufzeit dieser Frist beginnt am Tag nachdem die Bestellung aufgegeben wurde. Andernfalls ist der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst.  

Sollte der Gewerbetreibende die versprochene Leistung nicht korrekt erbringen, könnte er vom zuständigen Gericht dazu verurteilt werden, die Arbeiten ordentlich zu erledigen (zum Beispiel noch einmal von vorn anzufangen) oder Schadensersatz zu zahlen.

Vorher muss er allerdings zu einer korrekten Leistungserbringung aufgefordert worden sein, sei es durch Übergabe der entsprechenden Aufforderung durch einen Vollstreckungsbeamten oder per Einschreiben.  

2.   Einige Sonderbestimmungen zu verschiedenen Verträgen
:

1) Die Werkverträge :

Die meisten Dienstleistungen entsprechen wohl dem juristischen Begriff „Erbringung einer Werkleistung“. Diese Verträge werden auch als „Werkverträge“ bezeichnet.

Es gibt keine spezifischen Regeln für das Zustandekommen von Werkverträgen, diese bleiben den vorstehend erwähnten Bestimmungen unterworfen.

Was die spezifischen Regeln für den Immobilienbau betrifft, insbesondere die von den Gewerbetreibenden geschuldeten Garantien, so verweisen wir auf unsere Rubrik über das Bauwesen.

2) Die Beförderungsverträge:

Mit dem Kauf einer Zug- oder Busfahrkarte schließen Sie einen Beförderungsvertrag mit dem Bahn- oder Busunternehmen ab.

Diese Verträge unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht, aber auch den Bestimmungen des Code civil über die Werkleistungsverträge, insbesondere den Vorschriften für „Verkehrsträger“.

Die bedeutendste dieser Bestimmungen ist jene, die den Beförderer verantwortlich macht für Beschädigungen oder den Verlust von Sachen, sowie für Unfälle der Reisenden, sofern er nicht beweisen kann dass die Schäden, Verluste oder Unfälle auf eine andere Ursache zurückzuführen sind, für die er nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Jede Vereinbarung, die den Beförderer von seiner Verantwortung entbindet im Zusammenhang mit einem von den Reisenden erlittenen Unfall, ist von Rechts wegen nichtig. Eine Haftungsausschließungsklausel für materielle Schäden ist aber erlaubt.

Es soll darauf hingewiesen werden, dass der Verbraucherkodex eine Klausel stets als missbräuchlich ansieht, wenn sie die gesetzliche Haftung des Gewerbetreibenden beim Tod oder erlittenen Körperschaden eines Verbrauchers, der auf eine Handlung oder Unterlassung des Gewerbetreibenden zurückzuführen ist, ausschließt oder einschränkt, und das gilt für jeden Verbrauchervertrag.

Festzuhalten bleibt, dass Luftbeförderungsverträge jenen Bestimmungen des Code civil nicht unterworfen sind, die für „Verkehrsträger“ gelten.

Es gibt aber ein europäisches Reglement, in dem gemeinsame Bestimmungen betreffend die Entschädigungsleistung und die Betreuung der Passagiere bei Nichtbeförderung, Streichung oder großer Verspätung eines Flugs festgehalten sind (Verordnung EG Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004).

3) Die Mietverträge :

Das Zustandekommen der Mietverträge unterliegt dem allgemeinen Vertragsrecht. Es soll daher darauf hingewiesen werden, dass diese auch mündlich abgeschlossen werden können.

Der Mietvertrag wird vom Code civil als „Vermietung einer Sache“ eingestuft, und Artikel 1709 liefert dazu folgende Definition : die Vermietung einer Sache ist ein Vertrag, in dem eine der Parteien sich dazu verpflichtet, die andere während einer bestimmten Zeit in den Genuss dieser Sache kommen zu lassen, und das gegen Zahlung eines bestimmten Preises, wozu die andere Partei sich verpflichtet.

Jeder Mietvertrag – ob für Immobilien, Fahrzeuge, Werkzeug, Möbel – bezieht sich also auf die Vermietung einer Sache.

Der Code civil sieht aber nur genaue Regeln für Immobilien-Mietverträge vor, so dass Mietverträge für bewegliche Güter, im Gegensatz zu jenen für Immobilien, den Bestimmungen des allgemeinen Vertragsrechts und des Verbraucherkodex unterliegen.

Daraus ergibt sich unter anderem, dass die vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrags nur möglich ist, wenn der Vermieter damit einverstanden ist.

Mietverträge für Ferienwohnungen, die auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt sind, unterliegen den Bestimmungen des Code civil über Immobilien-Mietverträge, also den Artikeln 1708 bis 1751, nicht aber dem Gesetz vom 21. September 2006 über den Mietvertrag für Wohnräume.

Für Einzelheiten über den Mietvertrag für Wohnräume verweisen wir auf unsere Broschüre über den Mietvertrag.