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Nährwertkennzeichnung wird in Europa zur Pflicht (07/12)

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung zur Bereitstellung von Lebensmittelinforma­tionen für Verbraucher („Lebensmittelinformationsverordnung“) veröffentlicht, die für alle Mitgliedsstaaten der ­Europäischen Union (EU) bindend ist. Die Verordnung, mit der die Nährwertkennzeichnung für vor­verpackte Lebensmittel verpflichtend wird, wird in den nächsten Jahren umgesetzt. Doch was besagen die neuen Regelungen im Detail?

Obligatorische Nährwertkennzeichnung

Nach acht Jahre währenden Verhandlungen ersetzt eine neue Lebensmittelkennzeichnungsverordnung die Richtlinien 90/496/EG und 2000/13/EG.1–3 Mit der neuen Verordnung wird die Nährwertkennzeichnung verpflichtend. Hersteller müssen künftig Angaben zum Energiegehalt und sechs Nährstoffen (Fette, gesättigte Fette, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, in dieser Reihenfolge) je 100 g oder 100 ml des Produkts bereitstellen.3 Diese Informationen sind in einer Nährwerttabelle gut sichtbar auf der Verpackung (in der Regel auf der Rückseite) anzubringen und können optional zusätzlich auf Portionsbasis gemacht werden. Weitere Nährwertangaben (d.h. zu einfach und mehrfach gesättigten Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen) können freiwillig gemacht werden. Zu beachten ist, dass die Verordnung nur eine Kennzeichnung im selben Sichtfeld vorschreibt (üblicherweise die Packungsrückseite). Eine Kennzeichnung im Hauptsichtfeld (z.B. auf der Verpackungsvorderseite) bleibt freiwillig.
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17/07/2012