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Das Einmaleins des Versicherungs­vertrags

Versicherungen! Etwas, über das oft gesprochen wird. Wem dieses Thema bekannt ist, ohne jedoch genauere Details zu kennen, dem wollen wir Klarheit verschaffen. Aber zunächst: was ist eigentlich ein Versicherungsvertrag?

Es handelt sich um einen Vertrag, bei dem sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer gegen Zahlung von Versicherungsprämien eine Reihe von Leistungen im Fall eines vorher festgelegten Schadens anzubieten. Die Versicherungsprämien können nach folgenden Intervallen gezahlt werden: monatlich, vierteljährlich, jährlich usw. oder auch einmalig.

Die zu zahlenden Beträge sowie die Art der Entschädigung, auf die der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls ein Anrecht hat, sind vertraglich festgelegt.

Es wird zwischen zwei Arten von Leistungen unterschieden:

• Entschädigungsleistungen: dem Versicherungsnehmer wird die Höhe des erlittenen Schadens erstattet.

• pauschale Deckungssummen: dem Versicherungsnehmer wird ein vertraglich vereinbarter Höchstbetrag erstattet, unabhängig vom erlittenen Schaden.

Der Versicherungsvertrag enthält alle Klauseln, die die Beziehung zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer regeln. Im Vertrag sind auch die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien und die Art der Entschädigung festgelegt.

Der Vertrag verweist in der Regel auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die entweder als Kleingedrucktes auf der Vertragsrückseite oder in einem separaten Dokument stehen. Diese AGB sind Bestandteil des Versicherungsvertrags und für beide Parteien rechtsverbindlich. In diesen AGB sind die berühmten Ausnahmen aufgelistet, das heißt, alle Schadensfälle, in denen das Versicherungsunternehmen keine Entschädigung zahlt.

Der Vertragsinhalt ist generell vom Versicherungsunternehmen vorformuliert und der Versicherungsnehmer hat keine andere Wahl, als die ihm unterbreiteten Bedingungen anzunehmen, wenn er die Versicherungspolice abschließen will. Ist er jedoch mit den AGB nicht einverstanden, braucht er den Vertrag auch nicht zu unterzeichnen.

Der Versicherer muss sich bei der Ausarbeitung dieser Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die im Versicherungsvertragsgesetz enthaltenen Verbraucherschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Verbraucherkodex über missbräuchliche Vertragsklauseln halten.

Heutzutage kann nahezu alles versichert werden, wenn sich ein Versicherungsunternehmen findet, das bereit ist, dies zu tun. Dies kann der Briefmarkensammler sein, der seine kostbare Sammlung versichern will, der amerikanische Filmstar, der seine Beine versichert, oder ein Händler und sein Lagerbestand.

Die von jungen Menschen am häufigsten abgeschlossenen Versicherungsverträge sind jene, in denen ein Fahrzeug (Auto, Mofa usw.) versichert wird, sowie Versicherungen für Hausrat und Wohnung (zum Beispiel eine Feuerversicherung für das Studentenzimmer), Krankenversicherungen und Haftpflichtversicherungen (vor allem für die Ausübung einer Sportart).

Aufgepasst bei Versicherungen, die z. B. beim Kauf eines Tablets oder Smartphones angeboten werden: Sie enthalten oftmals viele Versicherungsausschlüsse. Vor Vertragsunterzeichnung sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung sorgsam durchgelesen werden.

22/03/2017