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KEEN ALKOHOL ËNNER 16 JOER: Mir halen eis drun! (01/08)

Es geht um die Verantwortung aller Erwachsenen für die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen und darum, wie man sich in bestimmten Situationen verhalten sollte. 
In der Novemberausgabe des „de Konsument“ haben wir unsere Kampagne „Keen Alkohol ënner 16 Joer“ vorgestellt. Wir haben Sie über das Gesetz, die Effekte und Risiken des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen informiert. In dieser Ausgabe geht es besonders um „Fester a Baler“ und wir möchten Ihnen
„ Häufige Fragen in der Praxis“
beantworten, die sich Organisatoren (z.B. von Vereinen) im Zusammenhang mit Festveranstaltungen stellen: 
Ø      Kann man Alterskontrollen durchführen?  Darf man das überhaupt?
Ganz klar: Ja! Der Veranstalter (mit seinem Mitarbeiter-Team) ist für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und das Wohlergehen seiner Gäste verantwortlich. Er übt das Hausrecht aus, d.h. er kann bestimmen, wer Zutritt erhält. Auch bei offenen Veranstaltungen hat kein Besucher das Recht auf Zutritt oder Aufenthalt, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Wenn bekannt und klar ist, dass nur über 16-Jährige (denkbar sind auch andere Hausrechts-Regelungen, z.B. ab 18 Jahre) Zutritt erhalten sollen bzw. dürfen, ist der Nachweis über das Alter im Zweifelsfall vom Besucher zu erbringen. Dies muss in geeigneter Form vom Veranstalter überprüfbar sein (Carte d’identité, Führerschein, „Jumbo-Karte“ – mit Lichtbild). Im Falle der Begleitung durch eine verantwortliche erwachsene Begleitperson (die die Aufsichtspflicht glaubwürdig wahrnimmt) können auch unter 16-Jährige die Veranstaltung besuchen, im Zweifelsfall sind die Eltern zu kontaktieren. 
Im Klartext: Altersnachweise dürfen und müssen ggfs. vom Veranstalter geprüft werden. Wenn ein Besucher diesen Nachweis nicht erbringt oder verweigert, ist ihm konsequenterweise der Zutritt/ Aufenthalt zu untersagen.
Ø      Wie argumentiere ich bei Kontrollen gegenüber den Besuchern?
Man muss sich nicht auf lange Diskussionen einlassen. Mit Hinweis auf die (aufgehängten) Plakate mit den Altersregelungen („ab 16 Joer“) genügen ganz einfache Antworten:
Wenn jemand zu jung ist:
„Wir haben uns an das Gesetz zu halten und dürfen dich nicht zur Veranstaltung zulassen (oder Alkohol an dich verkaufen) – sorry, du bist einfach noch zu jung!“ 
Wenn bei jemandem Zweifel an dessen Alter bestehen:
„Wir sind per Gesetz verpflichtet, dich nach deinem Alter zu fragen und einen Ausweis zu verlangen – wir bekommen sonst Ärger und riskieren eine Anzeige und unsere Konzession!“
Ø      Ist Ärger mit den Besuchern durch Alterskontrollen nicht schon vorprogrammiert?
Anfänglich ist schon mit derartigen Reaktionen zu rechnen, eher aber von Personen, die sich nicht an die (bekannten und klaren) Regeln halten wollen. Wenn es sich einspielt und üblich wird/ist, Ausweise etc. zum Altersnachweis mitzubringen, wird dies in der Praxis mit der Zeit zur gewohnten und selbstverständlichen Übung. Die älteren Besucher haben dafür in der Regel ohnehin Verständnis und honorieren dies durch ihr Kommen. 
Das Ganze hat seinen Sinn im Schutz von Kindern und Jugendlichen (als Verantwortung und Aufgabe des Veranstalters) und unterstützt damit auch die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe.
Hilfreich sind hier die Hinweise auf die Regeln („ab 16 Joer“) im Vorfeld der Veranstaltung (Werbung) und beim Einlass zur Veranstaltung (Plakate), auf die das Personal hinweisen kann.
Ø      Wie  ist es mit dem Mitbringen von Alkohol?
Generell sollte nach dem Hausrecht das Mitbringen von Getränken (insbesondere von Alkoholika) nicht zugelassen werden.
Ø      Wie steht es mit der Weitergabe von Alkohol an unter 16-Jährige?
Nach dem Gesetz ist es eindeutig nicht erlaubt, Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weiterzugeben – auch nicht kostenlos. 
Ø      Was passiert mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die bei der Veranstaltung auffallen?
Die Eltern sind zu benachrichtigen, dass sie ihre Kinder abholen kommen. 
Eine ganze Reihe von praktischen Tipps (inklusive Checklisten) finden Sie im „Leitfaden-Festveranstaltungen für 16-99-Jährige“, in dem es um die verantwortungsbewusste Organisation und Durchführung von gängigen Festen geht.
Das CePT-Material kann unter www.cept.lu heruntergeladen werden. Wenn Sie Fragen haben oder Material bestellen wollen, können Sie von montags-freitags von 9.00-13.00 Uhr bei Fro No 49 77 77-55 anrufen. Sie können auch eine E-mail an FroNo@cept.lu schicken.

01/01/2008