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E-Commerce und Rücktrittsrecht

Der auch als E-Commerce bezeichnete elektronische Handel erfreut sich bei den Verbrauchern, insbesondere jungen Verbrauchern, die für die Nutzung des Internets besonders empfänglich sind, einer nicht zu vernachlässigenden Beliebtheit.

Ganz gleich, ob es sich um die Bestellung eines Buchs, die „Buchung“ eines Hotelzimmers, ein Download von Musik oder den Online-Kauf von Bekleidung handelt – die Möglichkeiten des Einkaufs per E-Commerce sind mehr als zahlreich.

Das Rücktrittsrecht (das Recht, einen Artikel zurückzusenden oder einen Auftrag zu stornieren, und zwar innerhalb einer bestimmten Frist) ist im Bereich des E-Commerce eine wesentliche Thematik, da der Verbraucher den Artikel vor dem Kauf nicht richtig sehen kann.

Wie steht es mit dem Rücktrittsrecht des Verbrauchers? Hier einige Voraussetzungen, die für Dich sicherlich sehr nützlich sein werden.

Die Frist von 14 Kalendertagen

 

  • Bei Katalogverträgen für eine Lieferung verfügst Du über 14 Kalendertage ab der Lieferung des bestellten Artikels, um vom Vertrag zurückzutreten.
  • Bei Katalogverträgen für eine Leistung verfügst Du über eine Frist von 14 Kalendertagen ab dem Abschluss des Vertrages, um vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung noch nicht erbracht worden ist.

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, verlierst Du Dein Rücktrittsrecht, nachdem die Leistung in vollem Umfang erbracht wurde allerdings nur, wenn Du einerseits ausdrücklich Deine vorherige Zustimmung zu der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der 14-tägigen Frist erteilt hast und Du andererseits anerkannt hast, dass Du Dein Rücktrittsrecht verlierst, nachdem der Vertrag von einem Fachmann in vollem Umfang erfüllt worden ist.

Die sowohl für Verträge über die Lieferung eines Artikels als auch für Verträge über die Erbringung einer Leistung vorgenannten Fristen gelten nur für den Fall, dass der Fachmann den Verbraucher effektiv über sein Rücktrittsrecht informiert hat, indem er ihm die Bedingungen, die Frist und die Modalitäten für die Ausübung dieses Rechts genannt und ihm das von der großherzoglichen Verordnung vorgesehene Formular für den Rücktritt übergeben hat. Wenn der Verbraucher diese Informationen nicht erhält, dann verfügt er über eine Frist von 12 Monaten, um seinen Auftrag zu stornieren. Diese Frist von 12 Monaten setzt nach Ablauf der ursprünglichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen ein.

Wenn der Fachmann dem Verbraucher die in Frage stehenden Informationen im Verlauf der o. g. Frist von 12 Monaten übermittelt, läuft die Rücktrittsfrist 14 Tage nach Eingang dieser Informationen beim Verbraucher ab.

Die Ausübungsmodalitäten dieses Rechts

Es ist Deine Aufgabe, den Fachmann vor Ablauf der Rücktrittsfrist über Deine Entscheidung zu informieren, vom Vertrag zurückzutreten. Zu diesem Zweck kannst Du entweder das in der großherzoglichen Verordnung genannte Rücktrittsformular verwenden oder eine klare und eindeutige Erklärung unter Angabe Deiner Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, abgeben.

Es genügt daher nicht, das in Frage stehende Produkt ohne jede Erläuterung zurückzuschicken. Allerdings ist es nicht notwendig zu erklären, warum man vom Vertrag zurücktritt.

Die Rücksendung der Ware hat ohne übermäßigen Verzug zu erfolgen und auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber dem Fachmann, vom Vertrag zurücktreten zu wollen.

Die Unterscheidung ­zwischen der Ausübung des Rücktrittsrechts und der gesetzlichen Mängel­gewährleistung


Im Rahmen eines Katalogverkaufs wie z. B. dem E-Commerce ist es sehr wichtig, genau zwischen der Rücksendung eines Produkts, das Mängel aufweist, und der Rücksendung eines Produkts zu unterscheiden, das nicht Deinen Erwartungen entspricht.

Wenn der erhaltene Artikel nicht dem Auftrag entspricht, kannst Du die gesetzliche Mängelgewährleistung gemäß den Artikeln L.212-1 bis L.212.13 des Verbraucherrechts über die genannte Gewährleistung geltend machen; in diesem Fall müssen die für die Rücksendung des Artikels aufgewendeten Kosten vom Fachmann übernommen werden.

Wenn Du im Rahmen eines Katalogverkaufs beschließt, vom Vertrag zurückzutreten, obwohl das Produkt keinerlei Mangel aufweist, können die Kosten für die Rücksendung des Produkts Dir auferlegt werden. Dazu müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen dies aber ausdrücklich vermerken.

Die Transportmodalitäten des zurückgesandten Artikels


Fachleute weisen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig auf die zu beachtenden Rücksendemodalitäten hin (Einschreibebrief, abzuschließende Versicherungen). Es ist sicherlich klüger, sich daran zu halten: Bei einer Beschädigung des Artikels auf dem Transportweg kann der Verkäufer dem Verbraucher keinerlei Versäumnis entgegenhalten, wenn Letzterer die vertraglichen Vorschriften eingehalten hat. Der Verbraucher hat den Artikel auf jeden Fall unter Hinzuziehung eines in Anbetracht der Art des Artikels und seines Wertes angemessenen Transportmodus zurückzusenden.

Die Schwierigkeiten bei der Verpackung des Produkts


In demselben Sinne muss auch die Frage der Verpackung angesprochen werden. Auch wenn empfohlen wird, das Produkt in seiner ursprünglichen Verpackung zurückzusenden, darf diese Verpflichtung nicht dazu führen, dem Verbraucher sein Rücktrittsrecht abzusprechen, nachdem er das per Katalog gekaufte Produkt gesehen hat. Daher darf dem Käufer anhand der nicht erfolgten Rücksendung eines nicht unerlässlichen Elements der Verpackung nicht sein Anspruch auf Erstattung vorenthalten werden.

Das luxemburgische Recht präzisiert im Übrigen, dass die Haftung des Verbrauchers nur gegenüber den Schäden gegeben ist, die aus der Handhabung der Artikel resultiert, „die nicht für die Feststellung der Art, der Merkmale und des einwandfreien Betriebs“ dieser Artikel „notwendig sind“. Somit dürfte der Umstand, dass eine Verpackung zerrissen werden muss, um einen Artikel anzuprobieren, den Verbraucher nicht daran hindern, sein Rücktrittsrecht auszuüben und den ausgepackten Artikel zurückzusenden. Die vorgenannte Vorschrift erlaubt es dem Fachmann jedoch, die Rücksendung eines Artikels, der vom Verbraucher übermäßig benutzt und abgenutzt wurde, abzulehnen.

Daher muss sich der Verbraucher vergewissern, dass die Rücksendung in einer Verpackung erfolgt, die den wirksamen Schutz des in Frage stehenden Artikels zulässt.

Die Erstattung der bereits geleisteten Beträge

Bei der Ausübung des Rücktrittsrechts ist der Fachmann zur Erstattung der vom Verbraucher als Zahlung geleisteten Beträge innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum verpflichtet, an dem er über die Entscheidung des Verbrauchers zum Vertragsrücktritt informiert worden ist. Allerdings kann der Fachmann die Erstattung bis zum Eingang der Artikel bei ihm oder bis zu dem Zeitpunkt aufschieben, zu dem der Verbraucher den Nachweis für den Versand der Artikel erbracht hat, wobei das frühere von diesen beiden Daten maßgeblich ist.

Die Kündigung von ­bestimmten Kreditverträgen und Nebenverträgen

Wenn der Preis eines Artikels oder einer Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen Kredit abgedeckt wird, der dem Verbraucher von dem Fachmann oder von einem Dritten auf der Grundlage einer zwischen ihm und dem Fachmann geschlossenen Vereinbarung gewährt wird, zieht die Ausübung des Rücktrittsrechts seitens des Verbrauchers die Kündigung des Kreditvertrages ohne Vertragsstrafen nach sich (Artikel L.222-9 Paragraph (6) Absatz (2).

Der Kredit wird daher nur unter der Bedingung geschlossen, dass der Verkäufer oder der Lieferant der Dienstleistung selbst den Kredit gewährt hat oder dass es zwischen dem Kreditinstitut und dem Verkäufer oder dem Lieferanten der Dienstleistung eine kaufmännische Vereinbarung gegeben hat.

Wenn Du jedoch einen Kredit bei Deiner Bank aufgenommen hast, ohne dass zwischen dieser Bank und dem Verkäufer eine Vereinbarung zustande gekommen ist, wird Dein Kreditvertrag nicht gekündigt.

Kein Rücktrittsrecht bei in verschiedenen Katalog­verträgen


In den folgenden Fällen steht Dir keinerlei Rücktrittsrecht zu:

 

  • Verträge für die Erbringung von Leistungen, deren Erfüllung mit Deinem Einverständnis vor Ablauf der Frist von 14 Kalendertagen begonnen hat und unter der Bedingung, dass Du ebenfalls anerkannt hast, dass Du Dein Rücktrittsrecht verlierst, wenn der Vertrag von dem Fachmann in vollem Umfang erfüllt worden ist.
  • Verträge für die Erbringung von Unterbringungsleistungen (ausgenommen zu Wohnzwecken), die Beförderung von Gütern, das Anmieten von Fahrzeugen, für Verpflegungsleistungen oder im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn der Vertrag ein spezifisches Erfüllungsdatum oder eine spezifische Erfüllungsfrist vorsieht.
  • Verträge über die Lieferung eines digitalen Inhaltes, der nicht auf einem Hardware-Träger geliefert wird, wenn die Erfüllung mit dem vorherigen ausdrücklichen Einverständnis des Verbrauchers begonnen hat und unter der Bedingung, dass dieser ebenfalls anerkannt hat, dass er damit sein Rücktrittsrecht verlieren wird.
  • Verträge über die Lieferung von alkoholischen Getränken, deren Preis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages vereinbart wurde, deren Lieferung erst nach dreißig Tagen erfolgen kann und deren realer Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Fachmanns liegen.
  • Verträge, in denen Du vom Fachmann ausdrücklich verlangt hast, zu Dir zu kommen, um dringende Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen.
  • Wenn jedoch der Fachmann anlässlich dieses Besuchs Leistungen erbringt, die zu den Leistungen hinzukommen, die vom Verbraucher speziell angefordert wurden, oder andere Artikel als die für die Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten unerlässlichen Ersatzteile liefert, findet das Rücktrittsrecht auf diese zusätzlichen Leistungen oder Artikel Anwendung.
  • Verträge über die Lieferung von versiegelten Audio- oder Videoaufzeichnungen oder versiegelter IT-Software und die vom Verbraucher nach der Lieferung erbrochen worden sind.
  • Lieferverträge für Zeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften und Magazine mit Ausnahme von Abonnementverträgen für diese Veröffentlichungen.
  • Lieferverträge für Artikel, die nach Deinen Spezifikationen angefertigt oder eindeutig individuell abgestimmt wurden.
  • Verträge für die Lieferung von Artikeln, die aufgrund ihrer Art nicht zurückgesandt werden können oder die rasch verderben oder ablaufen können.
  • Verträge über die Lieferung von Gütern oder Leistungen, deren Preis von den Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, den der Fachmann nicht kontrollieren kann und die während der Rücktrittsfrist eintreten können.
  • Verträge über die Lieferung von versiegelten Artikeln, die aus Gründen des Gesundheits- oder Hygieneschutzes nicht zurückgesandt werden können und die vom Verbraucher nach der Lieferung erbrochen worden sind.
  • Verträge über die Lieferung von Artikeln, die nach ihrer Lieferung und aufgrund ihrer Art untrennbar mit anderen Artikeln vermischt worden sind.
  • Auf öffentlichen Auktionen abgeschlossene Kaufverträge.


 

19/05/2015