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Was genau ist eigentlich ein Kostenvoranschlag?

Als Verbraucher oder junger Verbraucher kann es durchaus vorkommen, dass du dich mit dem Begriff des Kostenvoranschlags auseinandersetzen musst.

In der Regel beantragst du einen solchen Kostenvoranschlag bei einem Unternehmer, wenn du den Preis einer Ware oder einer Dienstleistung erfahren möchtest.

Wenn z.B. dein Moped, Laptop, Tablet oder deine Kopfhörer repariert werden müssen, dann brauchst du einen Kostenvoranschlag!

Genauso wirst du idealerweise, wenn du zusammen mit deinen Freuden mit dem Bus zu einem Festival reisen möchtest, einen Kostenvoranschlag bei einer Reiseagentur oder einem Busunternehmen beantragen, damit du beurteilen kannst, ob das Projekt machbar ist oder nicht. Willst du dir deinen ersten Neuwagen anschaffen, wird die Bank, die deinen Kauf finanziert, dich nach dem Preis deines neues Spielzeugs fragen … auch hier muss ein Kostenvoranschlag her. Er erlaubt dir vor allem, eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen, da alle Eckdaten, u.a. auch der Preis, bekannt sind.

Wie du siehst, stellt sich die Frage nach diesem berühmten Kostenvorschlag öfter als man denkt, was genau hat aber es mit diesem Dokument auf sich?

Der Kostenvorschlag ist ein Dokument, das unilateral vom Verkäufer verfasst wird. Es wird zu einem bestimmten Datum ausgestellt, bezieht sich auf einen festgelegten Gegenstand oder eine Dienstleistung und beinhaltet einen Preis.

Es handelt sich lediglich um ein Angebot, du bist also keineswegs gezwungen, es anzunehmen.

Wichtig ist auch, den Kostenvoranschlag nicht mit der Auftragsbestätigung zu verwechseln. Beide Dokumente ähneln sich zwar, ihre Folgen sind jedoch sehr unterschiedlich. Eine unterzeichnete Auftragsbestätigung ist ein Vertrag, wohingegen der Kostenvoranschlag nicht unterzeichnet ist und lediglich ein Angebot darstellt.

Wir erinnern daran, dass der luxemburgische Code civil in den Artikeln 1123 und 1124 bestimmt, dass eine jede Person geschäftsfähig ist (d.h. Verträge abschließen kann) sofern sie nicht vom Gesetz als geschäftsunfähig erklärt wird. Keine Verträge abschließen dürfen, laut Gesetz, für volljährig erklärte Minderjährige sowie unter rechtlicher Fürsorge stehende Volljährige im Sinne von Artikel 488 des genannten Gesetzbuches. Dies bedeutet, dass du, sofern du minderjährig bist im Sinne des Gesetzes (unter 18 Jahre alt) oder nicht als volljährig erklärter Minderjähriger anerkannt bist, keine Verträge abschließen darfst.

Bei einem Kostenvoranschlag kann es sich des Weiteren um eine Schätzung oder ein Pauschalangebot handeln.

Beim Pauschalangebot verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Arbeit zu einem festen Preis auszuführen, der auch im Nachhinein nicht mehr verändert werden darf.

Im Gegensatz zum Pauschalangebot wird beim Schätzungsvoranschlag der Preis nicht im Voraus festgelegt. Es besteht demnach das Risiko, dass die Rechnung viel höher ausfällt als der ursprünglich vereinbarte Preis. Man geht in der Regel davon aus, dass ein Schätzungsvoranschlag nicht um mehr als 10 % überschritten werden soll, vorausgesetzt selbstverständlich, die Bestellung wurde nicht erhöht.

Idealerweise enthält ein Kostenvoranschlag u.a. folgende Elemente:

  • den Stundensatz der etwaigen Arbeitskosten,
  • die für Zeitabrechnung geltenden Bedingungen,
  • den Preis der Leistungen,
  • den Betrag der etwaigen Fahrtkosten,
  • die Gültigkeitsdauer des Angebots,
  • deine Angaben sowie die des Unternehmers,
  • das Datum,
  • die Unterschrift des Unternehmers.

Hier die 4 wesentlichen Punkte, die du beachten solltest:

  • lass mehrere Kostenvoranschläge erstellen,
  • Kostenvoranschlag = Angebot,
  • unterzeichnete Auftragsbestätigung = Vertrag,
  • unterzeichne niemals einen Kostenvoranschlag, wenn du nicht sicher bist, dich binden zu wollen, denn Unterschrift bedeutet Vertrag.

18/04/2016