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Ich habe einen Mahnbescheid erhalten ... Hilfe!

Das Friedensgericht Luxemburg hat dir per Einschreiben einen sogenannten „bedingten Zahlungsbefehl“ zugestellt und dich aufgefordert, einem Telekommunikationsunternehmen den Betrag von 350 € zu zahlen.

Da du mit dem in Rechnung gestellten Betrag nicht einverstanden bist, hast du deinem Telefonanbieter ein Beschwerdeschreiben geschickt. Als Antwort auf dieses Schreiben erhieltest du den erwähnten Mahnbescheid.

Was musst du jetzt tun, nach Eingang dieses Zahlungsbefehls?

Gerate vor allem nicht in Panik und beachte folgende Tipps.

Das Verfahren des bedingten Zahlungsbefehls erlaubt es dem Gläubiger, über ein vereinfachtes Verfahren beim Friedensgericht jeden Geldbetrag unter 10.000 € einzutreiben. In Luxemburg gibt es drei Friedensgerichte: Luxemburg-Stadt, Diekirch und Esch-sur-Alzette.

Wenn der Friedensrichter den Antrag als begründet ansieht, befiehlt er dem Schuldner, den fälligen Betrag innerhalb von vierzehn Tagen zu zahlen, indem er ihm einen bedingten Zahlungsbefehl zustellen lässt.

Sollte die Forderung ihm ungerechtfertigt erscheinen, wird der Richter die Klage abweisen. Gegen diese Entscheidung kann keine Berufung eingelegt werden.

Solltest du einen bedingten Zahlungsbefehl erhalten, bieten sich dir zwei Möglichkeiten:

  • Du erkennst an, dass dieser Betrag dem Gläubiger geschuldet ist, und du zahlst ihm die geforderte Summe.
  • Du bist der Ansicht, dass der Betrag dem Gläubiger weder ganz noch zum Teil geschuldet ist: In diesem Fall musst du Einspruch dagegen erheben.

Achtung: Du hast nur vierzehn Tage Zeit ab dem Erhalt des bedingten Zahlungsbefehls, um dessen Rechtmäßigkeit anzufechten. Du kannst schriftlich Einspruch erheben (aus Beweisgründen am besten per Einschreiben) oder eine mündliche Erklärung bei der Geschäftsstelle jenes Gerichts abgeben, das den bedingten Zahlungsbefehl erlassen hat. In deinem Einspruch musst du kurz erläutern, warum du glaubst, dass der Betrag nicht geschuldet ist.

Durch den Einspruch wird das Verfahren unterbrochen. Der Gläubiger oder der Schuldner muss die Vorladung der Parteien zu einer gerichtlichen Verhandlung beim Friedensrichter beantragen, damit jeder dem Richter seine Argumente vortragen und eventuelle Schriftstücke einreichen kann.

Dieser entscheidet daraufhin, ob die Forderung begründet ist oder nicht:

Wenn der Richter den Einspruch als begründet ansieht, wird der Zahlungsbefehl für null und nichtig erklärt.

Wenn er den Einspruch als teilweise begründet ansieht, wird der Richter dich zur Zahlung jenes Teilbetrags verurteilen, den er als geschuldet ansieht.

Wenn der Richter den Einspruch zurückweist, wirst du zur Zahlung des vom Gläubiger geforderten Betrags verurteilt.

Du hast einen Zahlungsbefehl erhalten und weist nicht, was du nun tun sollst? Du kannst uns auf der 49 60 22-205 anrufen. Wir beraten dich gerne.

09/11/2016