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Geschenkgutscheine zur Weihnachtszeit

Im Dezember gibt es viele Feste und Gelegenheiten, um jemandem eine Freude zu machen.

Nikolaus, Weihnachten und Silvester sind ideale Festtage, um Geschenke zu machen oder zu erhalten.

Unter den derzeit gefragtesten Geschenken ist eines besonders beliebt: der famose Geschenkgutschein, der sehr praktisch ist, wenn man dem Beschenkten die Wahl seines Lieblingsgegenstands überlassen will. So wird vermieden, dass man ihm was schenkt, was ihm nicht gefällt oder was er bereits hat.

In Luxemburg gibt es keine spezifischen Bestimmungen für Geschenkgutscheine.

Beachte demnach die Gültigkeitsdauer des Gutscheins und löse ihn innerhalb der genannten Frist ein.

Angenommen, du löst deinen Geschenkgutschein nicht innerhalb der aufgedruckten Frist ein, dann wird der Händler im Normalfall weder die Gültigkeitsdauer verlängern noch dir das Geld zurückgeben.

Aufgrund mangelnder spezifischer Bestimmungen in Luxemburg legt jeder Händler die Bedingungen für seine Geschenkgutscheine selbst fest. Die Bedingungen stehen in der Regel auf dem Gutschein. Um unnützen Streit mit dem Händler zu vermeiden, solltest du sie sorgfältig lesen!

Die ULC ist indessen der Meinung, dass manche Händler kulanter sein könnten und Gutscheine annehmen müssten, die zeitnah abgelaufen sind. Und zwar aus dem einfachen Grund: Verweigert er die Annahme, handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung, also ohne Gegenleistung für den Verbraucher.

Achtung! Die Begriffe Geschenkgutschein und Voucher dürfen nicht verwechselt werden. Mit einem Voucher kannst du eine gekaufte Ware innerhalb einer vom Händler festgelegten Frist umtauschen!

Bleibt noch zu erwähnen, dass die ULC den Wirtschaftsminister gebeten hat, einen Gesetzesvorschlag zur Klärung des Themas auszuarbeiten.

05/12/2016