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Welche Garantie für mein Smartphone?

Dein Smartphone hat eine Leistungsgarantie von zwei Jahren, die in den Artikeln L.212-1 ff. des Verbrauchergesetzbuches geregelt ist. Diese Artikel gelten für zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern geschlossene Verträge über den Verkauf von beweglichen körperlichen Gegenständen.

Weist dein Smartphone Mängel auf, bist du grundsätzlich berechtigt, vom Gewerbetreibenden die Rückerstattung des Preises gegen Rückgabe der Ware oder die Rückerstattung eines Teils des Preises zu verlangen. Allerdings kannst du keinen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen, wenn der Händler das Handy ersetzt oder repariert. Du kannst auch nur dann eine Reparatur oder einen Ersatz verlangen, wenn diese Lösung im Vergleich zu anderen Reparaturmethoden keine übermäßige Belastung für den Händler darstellt. Außerdem kann der Verkauf nicht einfach aufgelöst werden, wenn der Defekt geringfügig ist.

Du kannst die gesetzliche Gewährleistung während zwei Jahren ab Lieferung der Ware in Anspruch nehmen. Nach sechs Monaten musst du jedoch nachweisen, dass die Vertragswidrigkeit bereits bei Lieferung der Ware vorlag und dass der Mangel nicht auf eine missbräuchliche Verwendung oder Bedienung zurückzuführen ist.

Es ist sehr wichtig, dass du alle Rechnungen aufbewahrst. Wenn du keine Rechnung vorlegen kannst, kann der Händler die Garantiereparatur verweigern, da du das Kaufdatum des Smartphones nicht nachweisen kannst.

Es kann sein, dass der Verkäufer dir eine kommerzielle Garantie anbietet: Dies ist eine zusätzliche konventionelle Garantie, die dir der Fachmann gewährt. Die gesetzliche Gewährleistung für bewegliche körperliche Gegenstände ist für alle Gewerbetreibenden obligatorisch, die kommerzielle Garantie ist es nicht. Der Fachmann kann dir z. B. eine kostenlose Verlängerung der Garantie gewähren oder diese Verlängerung zu einem bestimmten Preis anbieten. Bei kommerziellen Garantien muss immer darauf geachtet werden, die Bedingungen dieser Garantie sorgfältig zu lesen und sich genauestens zu informieren, was von der Garantie abgedeckt wird und was nicht.

Auch sollte hier erwähnt werden, dass Garantien für das Handyladegerät nicht sechs Monate gelten, wie einige Verkäufer behaupten – unter dem Vorwand, dass das Ladegerät nur ein Telefonzubehör ist.

Das Ladegerät ist integraler Bestandteil des Smartphones, also Gegenstand des Kaufvertrags zwischen den Parteien, und unterliegt daher auch der zweijährigen Garantie für bewegliche körperliche Gegenstände gemäß dem Verbrauchergesetzbuch, wie am Anfang des Artikels erläutert.

21/02/2018