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Unterlassungsklage der ULC gegen Apple Distribution International (11/12)

Am 10. Oktober hat die Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) beim Bezirksgericht von und in Luxemburg eine Unterlassungsklage gegen Apple eingereicht, da diese Firma die Vorteile ihrer eigenen Werksgarantieleistungen unterstreicht1 und dabei bemüht ist, jene Schutzbestimmungen herunterzuspielen, die laut Verbraucherkodex jedem Verbraucher automatisch zustehen (die obligatorische gesetzliche Garantie von zwei Jahren für jedes Konsumgut). Die Klage richtet sich gegen Apple Distribution International, die für Europa verantwortliche Firmenabteilung mit Sitz in Irland. In ihrer Beschwerde beruft die ULC sich auf einen Verstoß gegen fünf Mussvorschriften des Verbraucherkodex betreffend die unerlaubten (irreführenden) Handelspraktiken, die Informationen Über die gesetzliche Garantie, die unzulässigen Klauseln und den vertraglichen Wert der in der Werbung, den Broschüren, jedem anderen schriftlichen Dokument und auf den Internetseiten von Apple enthaltenen Informationen.
 

Die Klage der ULC erfolgt im Rahmen einer Aktion, die auf europäischer Ebene vom BEUC (Europäischer Verbraucherverband) koordiniert wurde und in Italien ihren Anfang nahm, wo Apple bereits von den Gerichten verurteilt wurde. Unsere portugiesischen Kollegen haben ebenfalls eine Unterlassungsklage vor Gericht eingereicht und andere nationale Vereinigungen sind dabei, diesem Beispiel zu folgen.
 

Die Gemeinschaftsinstanzen sind ihrerseits der Meinung, dass es sich um einen wichtigen Präzedenzfall handelt und dass von Marktführern wie Apple erreicht werden muss, dass sie die Verbraucher im Binnenmarkt richtig informieren und jede Irreführung im Zusammenhang mit den zwingenden Vorschriften vermeiden, die zugunsten des Verbrauchers in der europäischen Gesetzgebung festgehalten sind. Diese wurde vor kurzem durch die Genehmigung einer Richtlinie über die Verbraucherrechte verstärkt, die den Verbraucherkodex weiter verbessern wird. Der Umsetzungsentwurf liegt gegenwärtig in der Abgeordnetenkammer (Parlamentsdrucksache Nr. 6478). In einem Brief vom 21. September hat Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, den nationalen Ministerien empfohlen, Maßnahmen gegen Apple zu ergreifen und dabei unterstrichen, dass "die Apple-Vertreiber offensichtlich überall die gleichen Werksgarantien anbieten und dabei die gleichen irreführenden Handelspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten anwenden". Die Kommissarin hat die nationalen Behörden gebeten ihr mitzuteilen, ob andere Firmen auf ähnliche Handelspraktiken zurückgreifen. Kostenlose Garantie während des ersten Jahres, anschließend kostenpflichtige (teure) Garantie für das zweite und sogar das dritte Jahr, wenn der Verbraucher den Apple Care Protection Plan unterzeichnet.
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1. Kostenlose Garantie während des ersten Jahres, anschließend kostenpflichtige (teure) Garantie für das zweite und sogar das dritte Jahr, wenn der Verbraucher den AppleCare Protection Plan unterzeichnet.

12/11/2012