Nachrichten


Die ULC lässt sich keinen Maulkorb verpassen!

Wann immer die Verbraucherinteressen auf dem Spiel stehen, ist es die Pflicht des Konsumentenschutzes sich zu Wort zu melden, um diese zu verteidigen. So wie dies seit jeher der Fall war, war es ebenfalls während der vergangenen Monate. Nicht nur die individuelle Information, Beratung, Verteidigung und Aufklärung der Verbraucher, sondern auch die Kaufkrafterhaltung ist seit jeher eines der Hauptanliegen der ULC.

Nichts anderes hat die ULC ebenfalls während den vergangenen Monaten getan, unabhängig welche Regierung nun im Amt ist beziehungsweise war. Dies ist überall schwarz auf weiß nachzuprüfen und nachzulesen.

Da sich die ULC kritisch mit den verschiedenen geplanten Mehrwertsteuererhöhungen und sonstigen Abgaben auseinandergesetzt hat, will der Fraktionsvorsitzende einer Regierungspartei dem Konsumentenschutz einen Maulkorb verpassen und ihn so mundtot machen.

Bekanntlich setzen sich die Führungsgremien der ULC aus den Gewerkschaften und Familienorganisationen zusammen. Der geschäftsführende Vorstand und der Verwaltungsrat legen die Richtlinien der Politik einzig und alleine im Interesse seiner 44.000 Familienmitglieder fest.

Zu keinem Moment wurde die politische Neutralität aufgegeben. Einziger Maßstab ist die Verteidigung der Rechte der Konsumenten. Nichts anderes ist maßgebend! Bedenklich also, dass von dem Fraktionsvorsitzenden einer Partei, welche die Freiheit und freie Meinungsäußerung zu ihren Grundwerten und Prinzipien zählt, eine derartige Aussage kommt.

Was kritisieren wir denn nun? An unseren Mitgliedern und allen Konsumenten ist es zu beurteilen, ob unsere Kritik berechtigt ist oder nicht?

Was die verschiedenen geplanten Erhöhungen der Mehrwertsteuern anbelangt, ist die ULC nach wie vor der Meinung, dass diese kontraproduktiv, ungerecht und unsozial sind. Diese Art von Steuern zählt zu den ungerechtesten, weil jeder Konsument, speziell die Klein- oder Mittelverdiener im gleichen Maße betroffen ist.

In Bezug auf die geplante Abgabe von 0,5% für die Kinderversorgung, kritisiert der Konsumentenschutz, dass diese alleine von den Verbrauchern getragen werden soll, während die Arbeitgeber wiederum unbehelligt davon kommen sollen. Zudem muss man wissen, dass der Arbeitgeberbeitrag zu den Familienzulagen in den 80ger Jahren noch bei durchschnittlich 2,5% lag und eben durch ein Gesetz betreffend die Konkurrenzfähigkeit und der Erhaltung der Arbeitsplätze vom 17. Juni 1994 ganz abgeschafft wurde.

Zu der Kritik, wir würden uns nur mit den politischen Maßnahmen und z.B. nicht mit dem Finanzsektor befassen, sei hervorgehoben, dass die ULC sich bisher als einzige Organisation periodisch mit den Gebühren und der Zinspolitik der Banken auseinandergesetzt hat und dies nicht zuletzt noch Anfang dieses Jahres. So dass auch diesbezüglich jede Kritik komplett überflüssig ist.

Die ULC ist mit Sicherheit nicht gegen eine Konsolidierung des Staatshaushaltes, aber bitte nicht auf alleinige Kosten der Verbraucher. Denn die Konsumenten mussten schon in den vergangenen Jahren manch bittere Pille schlucken, während diejenigen, die uns die Finanz- und Wirtschaftskrise eingebrockt haben, bisher unbehelligt davon gekommen sind.

Die ULC wird sich auch in Zukunft, wenn Verbraucherinteressen auf dem Spiel stehen, kritisch, aber konstruktiv mit jeder Regierung, egal welcher Couleur, auseinandersetzen. Es ist nicht die Politik des Konsumentenschutzes zu Rundumschlägen auszuholen. Die ULC hat bei jedem Anlass immer auf die Wichtigkeit des Dialoges hingewiesen. Auch mit der jetzigen Regierung haben wir bisher den Dialog gepflegt, so wie dies u.a. manche Unterredungen mit den verschiedensten Regierungsvertretern beweisen.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC


 

15/09/2014