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In eigener Sache: Eine Statutenanpassung im Sinne einer effizienteren Betreuung


Auf Grund einer außergewöhnlichen Generalversammlung am 25. Februar hat die ULC einige Artikel Ihrer Statuten angepasst, welche dann auch einstimmig von allen Trägerorganisationen gutgeheißen wurden. Unter anderem wurde der ominöse Artikel 2 umgeändert, dass keiner mehr der ULC einen Maulkorb verpassen kann, wenn diese sich per Pressemitteilungen oder Pressekonferenzen, in der Öffentlichkeit zu Verbraucherthemen zu Wort meldet.

Neben einigen an die Entwicklung der Gesetzgebung und der Zeit angepassten Artikel sei an dieser Stelle nur auf die zwei wichtigsten Änderungen eingegangen. In der Tat hatten in der Vergangenheit verschiedene Schlaumeier auf besagten Artikel verwiesen, um der ULC Sprechverbot zu erteilen. Zu dieser Änderung sei an dieser Stelle noch einmal ganz klar und deutlich folgendes angemerkt.

Einzige Richtschnur der ULC ist die Verteidigung der Interessen der Konsumenten. Die ULC hat sich bisher nie und wird sich auch in Zukunft nie in die Parteipolitik einmischen. Egal welche Regierung am Ruder ist, egal welcher Farbe sie angehört, wenn die Interessen der Konsumenten auf dem Spiel stehen, wird die ULC ganz klar und deutlich ihre Meinung äußern und dies in aller Unabhängigkeit und Neutralität. So wurde es nun einstimmig von der Versammlung in den neuen Statuten festgehalten. Andernfalls könnte man effektiv den Verantwortlichen der ULC vorwerfen, ihre Arbeit nicht im Interesse der Konsumenten zu tun.

Neben der absoluten Priorität der individuellen Betreuung und der Verteidigung der Konsumenten ist es u.a. eine der wichtigsten Aufgaben der ULC, die Kaufkraft der Konsumenten zu verteidigen. Oder hätte sich die ULC z. B. betreffend den verschiedenen Mehrwertsteuererhöhungen, den Taxenerhöhungen und dem damit einhergehenden Kaufkraftverlust der vergangenen Jahre enthalten sollen? Oder sich nicht zu den Indexmanipulationen äußern sollen, wo der Index doch den durch die Inflation entstandenen Kaufkraftverlust in etwa ausgleichen sollte?

Eine weitere wichtige Änderung der Statuten betrifft die Verbesserung der internen Struktur und Organisation der ULC: die Aufgaben und Rechte der Generalversammlung, des Verwaltungsrates, des geschäftsführenden Vorstandes und des Direktionskomitees. Ebenfalls wurde die Mandatsperiode der Verwaltungsratsmitglieder auf zwei Jahre festgelegt und dies im Sinne einer homogeneren Kontinuität.

Ziel aller vorgenommenen Änderungen der Statuten ist es, eine noch effizientere Arbeit im Interesse der Verteidigung unserer über 44.200 Familienmitglieder und aller Konsumenten gewährleisten zu können.

Die Statuten sind selbstverständlich für jeden interessierten Konsumenten auf unserem Internetportal nachzulesen, beziehungsweise können in schriftlicher Form im ULC-Sekretariat angefragt werden.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC

09/03/2015