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Vorwort: Die ULC zur Abschaffung der Mobilfunk-Roaminggebühren

Die Mobilfunk-Roaming-Gebühren innerhalb der EU werden ab dem 15. Juni 2017 abgeschafft. Zudem kommen erstmals EU weite Vorschriften zur Gewährleistung des Zugangs zu einem offenen Internet, auch als Netzneutralität bekannt, zur Anwendung. Hiermit wird demnach ebenfalls das Recht der Bürger auf ein neutrales und offenes Internet besiegelt. Diese Neuregelung wurde vom europäischen Parlament endgültig angenommen.

In der Tat entsprechen Roaming-Gebühren keineswegs den Prinzipien eines Europas, in dem Grenzen praktisch nicht mehr existieren und innerhalb dessen sich die europäischen Bürger frei bewegen können. Die europäischen Verbraucher wollen das Ende des Roamings, ohne Wenn und Aber.

Auf den ersten Blick scheint dies auch so zu sein: Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang werden zum 15. Juni 2017 abgeschafft . Jedoch: wenn Betreiber ihre Kosten nachweislich nicht decken und beweisen können, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt, ist es den nationalen Regulierungsbehörden gestattet, Aufschläge einzuführen.
Die Vereinbarung sieht ebenfalls eine wesentliche Reduzierung dieser Roaming-Kosten ab dem 30. April 2016 vor, durch die Einführung eines maximalen Aufpreises von 0,05 € je Minute für Anrufe, 0,02 € für SMS und 0,05 € pro Megabyte für die Benutzung des mobiles Internets.

Was die Netzneutralität anbelangt, so macht diese Vereinbarung Europa zur einzigen Region weltweit, die offenes Internet rechtlich garantiert. Sie verhindert auch, dass ein Internet der zwei Geschwindigkeiten und damit eine Zweiklassenbenutzergesellschaft entsteht, zumindest theoretisch.

Der Text untersagt es ebenfalls den Internetanbietern, die Übertragung je nach Absender oder Empfänger zu blockieren oder zu verlangsamen. Die Netzbetreiber können jedoch weiterhin eine Verbesserung der Internetqualität für verschiedene Dienste anbieten, vorausgesetzt, dies erfolgt ohne Auswirkungen auf die Gesamtqualität des Internets.

Auch beinhaltet das Telekom-Packet Vorkehrungen, die die Industrie vor einer missbräuchlichen Nutzung schützen sollen – all dies sind Punkte, die von den Regulierungsbehörden der einzelnen Länder zu entscheiden sein werden. Die ULC hofft, dass keine erneuten Aufschläge für die Verbraucher mittels Ausnahmeregelungen über die Hintertür eingeführt werden.

Die ULC weist des Weiteren darauf hin, dass im Interesse eines wirklichen Wettbewerbs unter Anbietern die kleineren Firmen, Start-Ups oder andere innovative Dienste, nicht gegenüber den Giganten des Netzes wie Facebook oder Youtube benachteiligt werden dürfen.
Letztlich wird das angekündigte Ende der Roaming-Gebühren in nicht allzu ferner Zukunft eine profunde Reform des Telekom-Großmarktes durch die konsequente Vernetzung zwischen den einzelnen Telefonanbietern erforderlich machen.

Guy Goedert
Mitglied der Geschäftsführung-Direktionsbeauftragter

16/11/2015