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Forderungskatalog an die Parteien!

Mit den in diesem Jahr stattfindenden Wahlen geht wieder eine Legislaturperiode zu Ende. Am 14. Oktober wird die Bevölkerung erneut ein neues Parlament wählen. Wie das neue Parlament und die Regierung aussehen werden, ist im Endeffekt am Wähler zu entscheiden.

Nach langjähriger Forderung der ULC, hat die heutige Dreierkoalition Ende 2013 zum ersten Male in der Geschichte des Landes ein Verbraucherministerium eingeführt, welches sich verstärkt den Verbraucherinteressen widmen sollte.

Sicherlich war die diesbezügliche Gründung kein leichtes Unterfangen, da bis zu diesem Zeitpunkt keine Erfahrungswerte vorlagen und man sich somit erstmals an diesen Bereich herantasten musste. Durch die Angliederung des Verbraucherministeriums an das Agrar- und Weinbauministerium, lag es auch auf der Hand, dass vor allem die Interessen der Verbraucher auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit Vorrang hatten.

Wurden während dieser Legislaturperiode noch nicht alle Erwartungen erfüllt, so sind die ersten Erfahrungen trotz allem positiver Natur.

Die ULC hat in den vergangenen Wochen ihren Forderungskatalog für einen noch stärkeren Verbraucherschutz erstellt, den wir derzeit allen Parteien unterbreiten und mit den Verantwortlichen durchdiskutieren. Ziel dieser Unterredungen ist es, möglichst viele unserer Forderungen in die Wahlprogramme der einzelnen Parteien einfließen zu lassen. Somit haben wir eine reelle Chance bei der Bildung einer neuen Regierung den Verbraucherschutz weiter zu stärken und auszubauen. Die ULC wird dann auch vor den Wahlen ihren Mitgliedern mittels ihrer Zeitschrift „de Konsument“ die verschiedenen Stellungnahmen der Parteien zu einem verstärkten Verbraucherschutz kundtun.

Stellvertretend seien hier nur einige wesentliche Forderungen aufgeführt. Eine der prioritären Forderungen der ULC wird selbstverständlich die Beibehaltung sowie ein weiteren Ausbau des Verbraucherministeriums sein. Noch immer sind verschiedene Bereiche des Konsumentenschutzes anderen Ministerien, wie z.B. der Gesundheit, der Wirtschaft und auch der Justiz zugeordnet. Unserer Meinung nach, macht es nämlich wenig Sinn, wenn verschiedene Bereiche des Verbraucherschutzes unter die Kompetenzen anderer Ministerien fallen. Denn so kommt es schon mal vor, dass die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand tut.

Eine wesentliche Forderung betrifft nach wie vor die Bank- und Postgebühren, wo wir mit Sicherheit nicht locker lassen und die verschiedenen Parteien vor ihre Verantwortung stellen. Denn es steht einem modernen Sozialstaat schlecht zu Gesicht, die Banken hier schalten und walten zu lassen und die Bevölkerung zu spalten. Vor allem der Ottonormalverbraucher, die ältere Bevölkerung und Personen mit eingeschränkter Mobilität sind von diesen unsozialen Maßnahmen betroffen und werden zur Kasse gebeten. So fordert die ULC eine Nachbesserung beziehungsweise eine konkrete Erläuterung des Gesetzes vom 13. Juni 2017. Hier würde die Möglichkeit bestehen, im Einzelnen auszuführen, was unter „personnes vulnérables“ zu verstehen ist und würde auch der europäischen Direktive eher Rechnung tragen. Für die ULC geht es nach wie vor darum, dass eine bestimmte Anzahl von Basisoperationen an den Schaltern gratis oder zumindest zu stark reduzierten Gebühren angeboten werden müssen.

Ein weiterer Bereich betrifft die Erhaltung und Stärkung der Kaufkraft, wo die ULC schon seit längerem die Wiedereinführung einer Vorschussindextranche fordert, die 1981 während der Krisenjahre abgeschafft wurde. Betrachten wir nur einige Argumente dafür. Zuerst steigen die Preise, ehe es zur Auszahlung einer Indextranche kommt. Somit hinkt der Ausgleich der Teuerung immer hinterher. Ganz zu schweigen von den zahlreichen Neutralisierungen diverser Produkte im Indexwarenkorb und den zahlreichen Manipulationen der vergangenen Jahre.

In weiteren Kapiteln wird eine für jede Familie zugängliche und finanzierbare Wohnung gefordert, sowie tragbare Pensionspreise in den Altersheimen. Die Sammelklagen (VW Dieselgate lässt grüßen), die Einführung einer gesetzlichen Verjährungsfrist von Verbraucherverträgen, auch für Einkaufsgutscheinen, sowie eine ganze Reihe anderer juristischer Änderungen im Bereich des Konsumentenschutzes sind weitere Forderungen.

Aufbauend auf die Tausende von Streitfällen die jährlich in unserer Rechtsabteilung behandelt werden und somit auch auf etliche Schwächen, des „Code de la consommation“ hinweisen, hat die ULC einen Forderungskatalog erstellt, der zum Ziel hat den Verbraucherschutz weiter zu stärken und gerechter zu gestalten.

Wir werden während den kommenden Monaten mit Sicherheit auf die einzelnen Forderungen der ULC im Detail zurückkommen.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC

21/02/2018