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Stiefkind Verbraucherschutz !

Seit etlichen Wochen hat uns der sozial-politische Alltag wieder fest im Griff. So auch im Bereich des Verbraucherschutzes, wo die Probleme nicht weniger geworden sind, sondern eher zugenommen haben. Die ULC ist alltäglich gefordert, sich für die Interessen und Probleme des Verbrauchers einzusetzen. Ein Blick in unsere Beratungsabteilung spricht Bände.

Mit der Gründung des Verbraucherschutzministeriums, einer langjährigen Forderung der ULC, wollte der Konsumentenschutz eine größere Unterstützung durch die Politik erreichen. Auf Grund ihrer langjährigen praktischen Erfahrung und Tätigkeit weiß die ULC genau, wo die Schachpunkte im Verbraucherschutz liegen. Jedoch ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, den gesetzlichen Rahmen zur Stärkung des Verbraucherschutzes zu schaffen und die Schwachstellen zu beseitigen.

Da es in diesem Beitrag unmöglich ist auf alle aktuell bestehenden Probleme und Forderungen der ULC einzugehen, seien an dieser Stelle nur einige erwähnt. Wir werden im Laufe dieses Monats anlässlich einer Pressekonferenz ausführlich auf die einzelnen Forderungen der ULC eingehen.

In Bezug auf die Bankgebühren sieht der liberale Finanzminister anscheinend nicht ein, die ULC zu einer Unterredung zu empfangen, obschon es höchste Zeit wäre, dass die Regierung endlich ihre Verantwortung diesbezüglich übernehmen würde. Denn sowie im Anschluss an die ULC Anhörung vom 21. Juni 2019 in der Abgeordnetenkammer festgehalten, sollte es mit dem Finanzsektor zu einer sogenannten Charta kommen.

Da es aber anlässlich einer Zusammenkunft mit ABBL und CSSF Ende September in der Abgeordnetenkammer zu keiner Bewegung kam, ist die Regierung in der Pflicht zu handeln. Da nun keine diesbezügliche Charta zustande kommt und daher auch nicht greifen kann, wäre es nun am Finanzminister gesetzgeberisch vorzugehen und das Gesetz vom 13. Juni 2017 betreffend die „Comptes de paiement“ beziehungsweise der „personnes vulnérables“ nachzubessern, so wie es uns versprochen wurde. Die ULC wird nicht locker lassen und wird diesbezüglich weitere Schritte unternehmen.

Aber nicht nur in Bezug auf die horrenden und unsozialen Bankgebühren hat der Finanzsektor negative Schlagzeilen gemacht, sondern ebenfalls das laute Nachdenken über die Einführung eines negativen Zinsfußes für den individuellen Kunden und das Abschaffen des Bargeldes. Ein Thema von höchster Brisanz, wo die Politik eher schweigt, als der Bevölkerung reinen Wein einzuschenken. Sicherlich eine Aufgabe, die einer grundsätzlicheren Aufmerksamkeit und Behandlung bedarf. Denn wie heißt es so schön im Volksmund: Wehret den Anfängen!

Eine der vordringlichsten Forderungen der ULC betrifft die Sammelklagen. Anlässlich einer Unterredung mit der Verbraucherschutzministerin wurden der ULC erste Grundrisse einer möglichen Gesetzesvorlage unterbreitet. Auf dieser Basis hat die ULC der Ministerin nochmals schriftlich ihre Forderungen zukommen lassen. Denn wie nicht anders zu erwarten war, gibt es seitens der Handelskonföderation starken Gegenwind. Hier geht es eher darum, die ministerielle Initiative mit scheinheiligen und nicht nachvollziehbaren Argumenten zu blockieren. Zudem ist Luxemburg derzeit eines der letzten Länder, das noch keine diesbezügliche Gesetzgebung hat. Wir können die Ministerin nur ermuntern, sich nicht von CLC und Konsorten einwickeln zu lassen.

Dasselbe Spiel geschieht seitens der CLC in Bezug auf die Geschenk- und Einkaufsgutscheine, wo das Verbraucherschutzministerium zu einer Diskussionsrunde eingeladen hatte. Hier geht es vor allem um das Verfallsdatum und die Verweigerung des Verkäufers diese Gutscheine anzunehmen. Hierin sieht die ULC eine Bereicherung des Verkäufers ohne eine Gegenleistung zu gewähren. Erfreulicherweise hatte die Regierung diese ULC- Forderung in das Regierungsprogramm aufgenommen. Und wie gehabt blockieren die CLC Verantwortlichen auch in diesem Bereich und verhindern somit jede Änderung im Interesse des Kunden.

Überhaupt sind Dialog und Konsens in manchen Bereichen zwischen den Sozialpartnern, u.a. aufgrund der starren Haltung der Patronatsseite zu einem Fremdwort geworden. Leider auch im Bereich des Verbraucherschutzes. Aber die ULC wird nicht locker lassen.

Schlussfolgernd sei die Finanzzuwendung für die vielen Dienstleistungen der ULC erwähnt, die auch im Staatshaushalt 2020 keine Erhöhung erfahren hat. Vor etlichen Jahren wurde diese bekanntlich zurückgefahren und trägt seitdem auch der Inflationsrate in keiner Weise mehr Rechnung. Die ULC hätte sich vom Verbraucherschutzministerium wenigstens für das kommende Jahr eine Erhöhung erwartet und fordert die Regierung auf, diese anlässlich den anstehenden Debatten in der Abgeordnetenkammer nachzuholen.

Nico Hoffmann, Präsident der ULC

06/11/2019