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Maklerprovision und Mietkaution

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Luxemburg zurzeit eine Immobilienkrise erlebt. Die horrenden Preise für Bauland, die zudem durch die steigenden Kosten im Wohnungsbau angetrieben werden, macht es sehr vielen luxemburgischen Haushalten unmöglich, eine Wohnung zu erwerben. Dies gilt nicht nur für finanziell oder sozial benachteiligte Haushalte, sondern zunehmend auch für die sogenannte Mittelschicht.

Es ist daher wenig überraschend, dass die Nachfrage nach Mietwohnungen drastisch gestiegen ist. Jedoch muss die verlangte Miete erst einmal bezahlt werden können. Tatsächlich kommt ein neuer Mietvertrag viele Mieter recht teuer zu stehen: die erste Monatsmiete, eine Monatsmiete Maklerprovision und bis zu drei Monatsmieten als Kaution für den Vermieter.

Das Problem beschränkt sich daher nicht nur auf die Frage, wer die Maklerprovision bezahlt. Das Thema muss breiter angegangen werden – durch sinnvolles Eingreifen des Gesetzgebers.

Insbesondere, was die Beauftragung eines Maklers bei Mietwohnungen angeht, sei darauf hingewiesen, dass die alte Rechtsgrundlage – eine großherzogliche Verordnung vom 20. Januar 1972 – nach einem Urteil des Berufungsgerichtshofs, das über die Aufhebung dieser Verordnung entschieden hat, nicht mehr in Kraft zu sein scheint.

Diese Verordnung überließ es den Parteien auszuhandeln, wer die Maklerprovision bezahlt. Die Praxis sieht jedoch anders aus. In der Regel ist es der Mieter, der dem Makler bis zu einer Monatsmiete zuzüglich 17 % Mehrwertsteuer überweisen muss.

In dem gegenwärtigen Rechtsvakuum, was dieses Thema angeht, hielte ich eine Intervention des Gesetzgebers für begrüßenswert. Darüber hinaus empfehle ich zukünftigen Mietern, mit dem Makler oder dem Eigentümer/Vermieter eine Aufteilung der Agenturkosten auszuhandeln. Eine Lösung, die mir fair erscheint, da sowohl der Vermieter als auch der Mieter von der Vermittlung einer Immobilienagentur profitieren.

Angesichts des Mangels an bezahlbaren Mietwohnungen habe ich den Eindruck, dass das Ausmaß des Problems unterschätzt wird. Die Sozialämter wissen so langsam nicht mehr, wo sie die Sozialhilfeantragsteller unterbringen sollen, die sich die marktüblichen Mieten nicht leisten können – und sei es nur für eine wenig den Bedürfnissen entsprechende Wohnung.

Das von der Agentur für Sozialwohnungen verwendete Mietmodell funktioniert gut und verdient es, mit den entsprechenden Mitteln gefördert zu werden. Leider sind nur wenige Eigentümer gewillt, eine Wohnung zu diesen Bedingungen zu vermieten.

Letztlich müssen Sozialwohnungen also vom Staat und den Kommunen gebaut werden. Diese müssen sich selbst die nötigen Mittel – finanzieller, aber auch anderer Natur – geben, um auf dieses Problem zu reagieren. Andernfalls steht der soziale Frieden auf dem Spiel.

Was die durch ein Gesetz von 2009 geregelte Sozialhilfe angeht, so stelle ich fest, dass es den Sozialämtern nicht an Arbeit mangelt. Sie wird immer mehr zu einer Aufgabe für Fachleute, sowohl, was die Hilfe an sich betrifft als auch deren Verwaltung.  Umso besser, könnte man meinen. Jedoch müssen die notwendigen Ressourcen auch in diesem Fall zur Verfügung gestellt werden.

Guy Goedert

Direktor

02/01/2020