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Mitgliedsbeitrag 2016

Liebe Mitglieder,

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die unbeeinflussbaren Betriebskosten der ULC während der vergangenen Jahre unaufhörlich gestiegen sind. Diese Kosten sind u.a. auf Lieferungen und Dienstleistungen sowie die Erneuerung unserer EDV-Systeme sowohl in Punkto Netzwerk als auch hinsichtlich der Programme zurückzuführen.

Des Weiteren hat die ULC ihre Ausgaben für die Informa- tion, die Beratung und den Rechtsbeistand ihrer Mitglieder konstant erhöht. Die Kosten der Gerichtsverfahren sind gestiegen, das Gleiche gilt für Sachverständigengutachten. Auch die Dokumentation, die wir unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen, wurde erheblich erweitert.

In unserer Rechtsabteilung wurden drei Juristen sowie ein Sachbearbeiter eingestellt, dies angesichts der ständigen Weiterentwicklung des Verbraucherrechts, das immer komplexer wird.

Unser Verwaltungsrat hat diese Ausgaben beschlossen in der Absicht, unseren Mitgliedern einen verbesserten Service zu bieten.

Auf der anderen Seite ist die derzeitige niedrige Inflations- rate größtenteils auf eine substantielle Senkung der Ener- giepreise zurückzuführen. Hiervon profitiert die ULC, eine Verbrauchervereinigung, im Gegensatz zu Handwerks- oder Industriebetrieben jedoch nur sehr wenig.

Und schließlich hat die Regierung 2013 beschlossen, die staatliche Finanzbeihilfe zugunsten der ULC um 8% zu senken. Diese finanzielle Unterstützung wurde seitdem nicht erhöht, auch nicht im Rahmen des Staatshaushalts für das Jahr 2016. Sie verbleibt, ungeachtet der Inflation, auf dem Niveau von 1995.

Die ULC lebt demnach hauptsächlich von ihren Mitglieds- beiträgen.

Es war uns wichtig, Ihnen diese Erklärungen mitzuteilen, um Sie davon zu überzeugen, dass die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für 2016 gerechtfertigt ist insofern die Leistungen der ULC für ihre Mitglieder verbessert und erheblich erweitert wurden.

Wir hoffen, Sie weiterhin zu unseren Mitgliedern zählen zu dürfen.
 

13/01/2016