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Es bleibt noch so manches zu erledigen…!

Nach einem für die Konsumenten schwierigen Jahr, begann dieses mit der seit Jahren angekündigten Indextranche und den Steuererleichterungen, so wie mit verschiedenen anderen Maßnahmen, welche die Kaufkraft, nach den Sparmaßnahmen der vergangenen drei Jahren, wieder etwas stärken sollen.

Soweit so gut, doch dem gegenüber stehen auch so manche Erhöhungen. Auf dem Programm sind z.B. die Einführung einer 3% Spezialsteuer auf den Autohaftpflichtversicherungen, so wie die jährlichen drastischen Tariferhöhungen der Finanzinstitute für Dienstleistungen und Verwaltungsgebühren. Hierbei schießt dieses Jahr vor allem die Postbank den Vogel mit substantiellen Gebührenerhöhungen ab, sei es für Einzahlungen, Überweisungen oder Geldabhebungen. Dies ist anscheinend der einfachste Weg, den Ausfall von Zinsen zu kompensieren und den Endverbraucher zur Kasse zu beten.

Auch wenn die individuelle Betreuung unserer Mitglieder die absolute Priorität unserer Tätigkeiten ist und bleibt, so zählt die Kaufkrafterhaltung beziehungsweise Stärkung noch immer zu den Schwerpunkten. Ob man mit einem monatlichen Einkommen von 1.954.- Euros ein dezentes Leben führen kann, wie in einer rezenten Statec-Studie behauptet wird, müsste erst noch bewiesen werden.

Neben den alltäglichen Belangen der Konsumenten stehen noch etliche andere wichtige Dossiers im Bereich des Konsumentenschutzes auf unserer Tagesordnung. So konnte das Gesetzesprojekt über den „crédit immobilier“ zwar noch kurz vor Jahresende von der Abgeordnetenkammer verabschiedet werden. Doch dieses Gesetz kommt wieder einmal nicht in allen Bereichen dem Konsumenten entgegen auch wenn es etliche Verbesserungen für die Kreditnehmer vorsieht, ins besonders was die Verantwortung der Finanzinstitute anbelangt. Vor allem aber betrifft das jüngst verabschiedete Gesetz lediglich die Kreditverträge, welche ab dem 22. März des vergangenen Jahres abgeschlossen wurden.

Dieses Jahr erwarten wir von den politischen Verantwortlichen ein verstärktes Engagement betreffend verschiedene, längst überfällige Initiativen im Konsumentenschutzbereich. So erwarten wir eine von der ULC seit langem geforderte und überfällige Umsetzung der europäischen Empfehlung über Kollektivklagen. Diese sollte nämlich bereits zum 26. Juli 2015 umgesetzt sein.

Weiter warten wir auf die Verabschiedung des Gesetzesprojektes 6614 betreffend die Lebensmittelsicherheit. Hier fordert die ULC vor allem eine absolute Transparenz, wo verstärkte Kontrollen, Sanktionen und Veröffentlichungen vorzusehen sind. Nur so bleiben uns in Zukunft Skandale wie der vom Pferdefleisch vor einigen Jahren erspart.

In der letzten Nummer des „de Konsument“ des vergangenen Jahres thematisierten wir bereits die Gutscheinfalle. Da die Wahl bei den Geschenken immer öfters auf einen Einkaufsgutschein beziehungsweise eine Geschenkkarte fällt, und es dabei öfters zu Problemen mit dem Ablaufdatum kommt, da oft überhaupt kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, wäre hier eine gesetzliche Regelung von absoluter Notwendigkeit. In diesem Sinne intervenierte die ULC schon mehrmals bei dem zuständigen Wirtschaftsministerium, das dann auch durchblicken ließ, sich in nächster Zeit mit den ULC-Verantwortlichen über dieses Thema auszutauschen.

Auch in der Öffentlichkeitsarbeit bleibt noch so manches zu tun, um den Konsumenten klare und leicht verständliche Informationen zu vermitteln. Seit jeher hat die ULC viele praktische Informationen veröffentlicht. Und dies nicht nur über den Weg der Zeitschrift „de Konsument“, sondern ebenfalls mittels Broschüren zu den verschiedensten Konsumententhemen. Deshalb begrüßt die ULC auch die Initiative unseres zuständigen Ministeriums, demnächst eine Broschüre über die bestehenden Schlichtungsinstanzen zu veröffentlichen, die erläutert, an wen sich der Konsument bei welchem Problemfall wenden kann.

Kompetenzgerangel zwischen den verschiedenen Ministerien, wer denn nun für welchen Bereich des Konsumentenschutzes zuständig ist, können wir derzeit überhaupt nicht gebrauchen, da er für die Verbraucher nicht hilfreich ist. Hier sollte sich jeder Beteiligte an das Regierungsprogramm halten. Daher auch die Forderung der ULC nach einem einzigen, für die Verbraucher zuständigen Ministerium. Dass dies in einer so kurzen Zeitspanne nicht zu vollziehen ist, dafür hat die ULC vollstes Verständnis. Daher kann die jetzige Situation nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, nämlich eines einzigen, eigenständigen Verbraucherschutzministerium.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC

 

14/02/2017