Nachrichten


Die ULC im Dienst der Verbraucher im Jahr 2017: eine Bilanz

Die ordentliche Generalversammlung des luxemburgischen Verbraucherschutzverbandes findet im Mai 2018 statt und die Tätigkeits- und Finanzberichte für das vergangene Jahr werden vorgestellt. Ich möchte unsere rund 44.000 Mitgliederfamilien bereits jetzt über die Hauptaktivitäten der ULC im Jahr 2017 informieren.

Die Rechtsabteilung der ULC: Diese Abteilung ist für unsere Mitglieder zweifellos die wichtigste. Sie bietet Beratung und Rechtshilfe an und bearbeitet die Verbraucherstreitsachen. Es sei daran erinnert, dass es sich bei einer Streitsache um eine Streitigkeit zwischen einem privaten Endverbraucher und einem professionellen Anbieter von Waren oder Dienstleistungen handelt. Die Leistungen der Rechtsabteilung sind durch Beratung und Warnhinweise präventiv orientiert, aber auch helfender Natur dank individueller Behandlung der einzelnen Streitsachen unserer Mitglieder.

Hunderte Rechtsberatungen wurden von ULC-Anwälten am Hauptsitz in Howald durchgeführt. Hinzu kommen rund 4.000 Beratungen durch die Rechtsabteilung. Ich erinnere an unsere Büros in Esch/Alzette und Ettelbrück, wo sich unsere Mitglieder einmal pro Woche an bestimmten Tagen an uns wenden können. Auch das Team der Rechtsabteilung, das neun Berater und drei Anwälte zählt, wurde gerade durch einen Bautechniker in Vollzeit verstärkt, dessen Hauptaufgabe es ist, Baustellenbesichtigungen im Rahmen von Bau- oder Handwerkerstreitigkeiten durchzuführen.

2017 wurden 5.124 neue Streitsachen bearbeitet, was einer Steigerung von 2,7 % gegenüber 2016 entspricht. Die entsprechenden Statistiken zeigen, dass die meisten Fälle den Bau- und Wohnungssektor betreffen, d. h. Mietverträge, Eigentumswohnungen, Streitigkeiten mit Immobilienmaklern, Nebenkostenabrechnungen usw.

Informationen und Prospektmaterial: Im monatlich erscheinenden Magazin „de Konsument“ werden Artikel und Studien zu Verbraucherfragen sowie Preisvergleiche zwischen Supermärkten in Luxemburg und der Grenzregion veröffentlicht. Die ULC-Marktbeobachter berichten über einen monatlichen Korb mit 325 Bedarfsartikeln, der es der ULC erlaubt, die allgemeinen Verbraucherpreistrends – zumindest in den Supermärkten – zu verfolgen.

Es ist schwierig, ein Monatsmagazin zu veröffentlichen, das den Erwartungen der 44.000 ULC-Mitgliederfamilien entspricht. Das fängt bei der Wahl der Sprache an. Die ULC ist nach wie vor der Ansicht, dass die beste Lösung ein zweisprachiges Magazin ist mit den wichtigsten Artikeln auf Deutsch und Französisch. Dann stellt sich die Frage der einzelnen Rubriken. Der Verbraucherschutzverband ist der Meinung, mit der Verteilung der redaktionellen Beiträge auf die Rubriken „Recht“, „Haushalt“, „Fokus auf ULC-Aktivitäten“ und „You LC!“ (diese Rubrik richtet sich speziell an junge Verbraucher) ein gutes Gleichgewicht gefunden zu haben. Außerdem haben ULC-Mitglieder die Möglichkeit, in „de Konsument“-Anzeigen zu schalten, wenn sie Waren kaufen oder verkaufen wollen. Die Rubrik „Recht“ informiert die Verbraucher über die neuesten Entwicklungen im Verbraucherrecht und bietet Rechtsberatung über häufig vorkommende Verbraucherstreitsachen.

Wie in der Vergangenheit veröffentlichte die ULC auch 2017 wieder einige Broschüren: die Broschüre zu „häufige Fehler“, die vermieden werden sollten, sowie „Erwerb oder Bau einer neuen Immobilie“. Hinzu kommt eine Neuauflage unserer sehr gefragten Broschüre „Der Mietvertrag“. Aufgrund der im Januar 2017 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen über nachhaltiges Bauen gab die ULC in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen Arbeitnehmerkammer auch eine wichtige Broschüre zum Thema „Wohnbauförderung“ heraus. Das Ziel ist eine deutlich verbesserte Energieeinsparung.

Interessenvertretungsarbeit: Diese Arbeit wird vor allem im Hinblick auf Verbraucherinteressen betreffende europäische Richtlinien bzw. nationale Gesetzentwürfe aufgrund der Umsetzung europäischer Richtlinien durchgeführt. Die ULC veröffentlicht systematisch detaillierte Stellungnahmen mit Kommentaren und Änderungswünschen. So gab die ULC im Laufe des Jahres 2017 mehrere Stellungnahmen ab, u. a. zum Gesetzentwurf über Zahlungskonten. Die ULC legt besonderen Wert auf zwei Themen, die für die Verbraucher von größter Bedeutung sind: Transparenz und Vergleichbarkeit von Gebühren sowie finanzielle Integration. Was den ersten Punkt anbelangt, so hatte die ULC ab Inkrafttreten des Gesetzes die Finanzinstitute gebeten, dass sie ihren Kunden Preisinformationen sowie Informationen im Hinblick auf einer von der CSSF einzurichtende Vergleichskomparator-Site zur Verfügung stellen. Was den zweiten Punkt angeht, so hatte die ULC beantragt, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass die Retailbanken Bankdienstleistungen kostenlos oder zumindest zu deutlich niedrigeren Gebühren anbieten – entweder für alle Kunden oder für schutzbedürftige Verbrauchergruppen wie Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslose usw. Diese Forderungen stehen unter anderem in der Petition, die die ULC am 5. Juli 2017 beim Petitionsausschuss einreichte.

Die ULC gab am 30. Mai 2017 auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf über Pauschalreisen und damit zusammenhängende Reisedienstleistungen ab, der einen neuen Status für Reisebüros und eine neue Definition von Haftungsketten für Pauschalreisen sowie eine Unterscheidung zwischen Pauschalreise und damit zusammenhängende Reisedienstleistungen vorsieht.

Und schließlich die Stellungnahme der ULC zum Gesetzentwurf über die Einführung eines Qualitäts- oder Zertifizierungssystems für landwirtschaftliche Produkte, mit dem die Zertifizierung nationaler und regionaler Produkte gefördert werden soll.

Ich wünsche allen Verbrauchern alles Gute für das Jahr 2018.

 

Guy Goedert
Verwaltungsratsmitglied-Geschäftsführer

08/01/2018