Nachrichten


Die Wahlprogramme und ihre Versprechen!

Die ULC hat im Vorfeld der Parlamentswahlen vom 14. Oktober einen Forderungskatalog in Bezug auf einen verstärkten Verbraucherschutz ausgearbeitet. Nachdem wir fast allen politischen Parteien unsere wichtigsten Forderungen vorgetragen und diese mit ihnen durch diskutiert haben, können unsere Leser sich in dieser Ausgabe ein Bild über die Stellungnahmen der verschiedenen politischen Parteien zu den wesentlichsten Punkten machen. Sie können nun beurteilen welchen Parteien ein verstärkter Verbraucherschutz am meisten am Herzen liegt.

Eines sei vorweg erwähnt: ein verstärkter Verbraucherschutz zählt bei den meisten Parteien nicht zu den Prioritäten. Zudem können wir in diesem Beitrag auch nur auf einige unserer wesentlichsten Forderungen eingehen.

Die meisten Parteien sehen zwar auch in der kommenden Legislaturperiode, sei es in der einen oder anderen Form, den Weiterbestand beziehungsweise den Ausbau eines Verbraucherministeriums vor. Diesen Punkt nehmen wir natürlich mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis. Zu hoffen bleibt nur, dass es in der kommenden Legislaturperiode zu einer stärkeren Wahrnehmung und Effizienz des Verbraucherschutzes im Interesse der Verbraucher kommen wird.

Leider kann man dies bei der Ergreifung von konkreten Maßnahmen gegen die unsozialen und hohen Bank- und Postgebühren bei den Schalteroperationen nicht sagen. Den meisten Parteien war diese Thematik keine Silbe wert. Vor allem müsste es hier zu einer Änderung und Konkretisierung des Gesetzes vom 13. Juni 2017 kommen. Die ULC wird auch in Zukunft nicht locker lassen und wird weiter mobilisieren.

Eine der wichtigsten Forderungen der ULC ist eine gesetzliche Regelung der Sammelklagen. Dieser Punkt stand zwar bereits im Regierungsprogramm der austretenden Regierung, doch wurde er nicht verwirklicht.

So gesehen, ist es zwar erfreulich, dass die meisten Parteien eine gesetzliche Regelung der Sammelklagen in ihre Wahlprogramme mit einfließen ließen.

Aber bis zu einer gesetzlichen Regelung ist es noch ein langer Weg und man muss sehen, ob es dieses Mal nicht bei leeren Versprechungen bleibt und ob auch Taten folgen werden.

In Bezug auf die Erhaltung und Stärkung der Kaufkraft sehen aber die meisten Parteien Handlungsbedarf, vor allem über den Weg der Fiskalpolitik, ohne dies jedoch weiter zu konkretisieren. Nur eine Partei hat die ULC-Forderung nach einer Wiedereinführung der Vorschussindextranche aufgegriffen. Diese wurde nämlich im Jahre 1981 abgeschafft. Zudem wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Neutralisierungen beziehungsweise Manipulationen in dem Indexwarenkorb vorgenommen, die eine Wiedereinführung mehr als rechtfertigen würden.

Den Wohnungsbau haben sich wie gehabt, alle Parteien vor den Wahlen auf die Fahne geschrieben. Aber solange die Problematik nicht bei der Wurzel angepackt wird, und die Baulöwen sowie Spekulanten zur Rechenschaft gezogen werden, wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft kaum etwas an den Preissteigerungen ändern. Hier müssen Staat und Gemeinden in Zukunft viel enger kooperieren, um die Preisspirale in den Griff zu bekommen. Denn Ziel muss es sein, einen für jedermann bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Zum Thema Alters- und Pflegeheime äußern sich ebenfalls fast alle Parteien, wobei es sich aber meistens um allgemeine Aussagen handelt. Die ULC hätte konkretere Angaben zur Schaffung von mehr Alters- und Pflegeeinrichtungen, sowie zur Aufstockung der finanziellen Mittel vor allem für die einkommensschwachen Bewohner erwartet.

Über die Möglichkeit gegen Verstöße des Verbraucherrechtes vorzugehen und dementsprechend auch Sanktionen verhängen zu können, sucht man, abgesehen von einer einzigen Partei, vergeblich.

Schlussfolgernd kann man also zu dem Kapitel Verbraucherschutz in den Wahlprogrammen der verschiedenen politischen Parteien zurück behalten, dass sich zwar einige der ULC-Forderungen in den Programmen wieder finden, doch der große politische Wurf in punkto Verbraucherschutz ist es beileibe nicht.

Unseren Mitgliedern und allen Verbrauchern bleibt es also selbst überlassen, sich auf den nachfolgenden Seiten ein Bild über die verschiedenen Wahlprogramme zum Verbraucherschutz zu machen, um „en toute connaissance de cause“ ihre Wahl zu treffen.

Nico Hoffmann

08/10/2018