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Unser Fazit zur Regierungserklärung!

Zufriedenheit und Ernüchterung könnte man als Fazit die Regierungserklärung aus der Sicht des Konsumentenschutzes umschreiben.

Effektiv wurde mit der Gründung eines eigenständigen und unabhängigen Ministeriums für den Verbraucherschutz ein langjähriger Wunsch der ULC erfüllt. Doch wurde eine unseren Hauptforderungen betreffend die horrenden und unsozialen Bankgebühren, sowie die Schließungen von Bank- und Postfilialen, mit keinem einzigen Wort in dem Koalitionsabkommen erwähnt.

Leider können wir in diesem Beitrag nur auf einige unserer wesentlichsten Forderungen eingehen, welche im Koalitionsabkommen Einlass gefunden haben oder welche nicht berücksichtigt wurden.

Die ULC begrüßt ausdrücklich, dass ihre Forderung eines eigenständigen Ministeriums für den Verbraucherschutz bei der neuen Regierung auf ein offenes Ohr gefallen ist. Ziel ist es, eine effizientere, wirksamere und kohärentere Verbraucherpolitik im Interesse aller Konsumenten zu realisieren und somit dem Verbraucherschutz eine größere Aufmerksamkeit und Gewichtung in der Öffentlichkeit zukommen zu lassen. Wir begrüßen es, dass so wichtige Ressorts, wie z.B. die Lebensmittelsicherheit zusammen mit anderen politischen und juristischen Abteilungen, in dieses Ministerium eingegliedert werden sollen.

Die ULC gratuliert der zuständigen Ministerin, Frau Paulette Lenert, für ihre Nominierung und wünscht sich eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse aller Konsumenten. Denn Baustellen im Bereich des Konsumentenschutzes gibt es mehr als genügend.

Die unsozialen und ungerechten Bankgebühren werden unseres Bedauerns leider nicht in dem Koalitionsabkommen erwähnt. Die ULC ist enttäuscht, denn die Gesetzgebung vom 13. Juni 2017 erfordert unbedingt eine Nachbesserung beziehungsweise Klarstellung. Vor allem die älteren und behinderten Menschen werden von den Banken regelrecht über den Tisch gezogen.

Darum fordert die ULC die Regierung beziehungsweise den Finanzminister auf, eine diesbezügliche Nachbesserung des Gesetzes kurzfristig in die Wege zu leiten. Es bedarf einer ausdrücklichen Festschreibung, dass vor allem den obengenannten Kunden, spätestens ab einem Alter von 65 Jahren die Basisoperationen an den Schaltern gratis anzubieten sind und für alle anderen Kunden sollten die Bankgebühren drastisch reduziert werden.

Während den kommenden Wochen beabsichtigt die ULC noch einmal über eine neue Petitionsaktion zu mobilisieren, um den Druck auf die Banken und die Regierung aufrecht zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen.

Eine andere wichtige Forderung der ULC hingegen hat erfreulicherweise Einlass in das Koalitionsabkommen gefunden. Obschon die Sammelklagen bereits im Programm der vorherigen Regierung standen, hoffen wir, dass nun schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage in Kooperation mit der ULC erarbeitet wird. Ein diesbezügliches Gesetz hätte der ULC anlässlich der sogenannten VW Diesel-Gate sehr viel geholfen. Bleibt jetzt nur zu hoffen, dass es in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung kommt und diese ULC-Forderung nicht wieder nur ein leeres Versprechen bleibt.

Auch betreffend der Steuerpolitik und dem Erhalt der Kaufkraft hat sich die Regierung so manches vorgenommen. Hier bleibt jetzt nur abzuwarten, ob nach Einführung einer einzigen Steuerklasse, der Steuerzahler wirklich nichts verliert beziehungsweise mehr Einkommen zur Verfügung haben wird. Doch dies ist kein Argument bis zu der diesbezüglichen Reform abzuwarten, denn einige Maßnahmen könnten kurzfristig umgesetzt werden, und so zu einer sozial gerechteren Steuerpolitik und zu mehr Kaufkraft beitragen.

Ohne jetzt im Detail auf die Wohnungsbaupolitik eingehen zu können, muss man doch sagen, dass einige Ideen im Programm stehen, welche in die richtige Richtung zielen. Ob es aber auch dies Mal wieder bei leeren Ankündigungen bleibt, oder ob in der Praxis tatsächlich mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, bleibt ebenso abzuwarten.

Auch mit der Situation der älteren Menschen in den Alters- und Pflegeheimen und der Finanzierung der Pensionspreise, kann die ULC alles andere als zufrieden sein. In einem nächsten Beitrag werden wir aber ausführlicher auf diese Thematik zurückkommen.

Um aber mit einem erfreulichen Kapitel abzuschließen, soll erwähnt sein, dass es während dieser Legislaturperiode zu einer genaueren gesetzlichen Regelung betreffend der Geschenk- und Einkaufsgutscheine kommen soll. Hier besteht das Problem mit dem Verfallsdatum, soweit ein solches überhaupt vorhanden ist. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Streitigkeiten, da der Verkäufer sich weigerte diese Gutscheine anzunehmen. Hierin sieht die ULC eine Bereicherung des Verkäufers ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Als Schlussfolgerung zu dem Koalitionsprogramm betreffend den Verbraucherschutz kann man also festhalten, dass sich Zufriedenheit und Enttäuschung die Waagschale halten. Einerseits wurden einige der ULC-Forderungen berücksichtigt, aber andererseits bleibt noch so manches zur Verbesserung und Stärkung des Verbraucherschutzes zu tun.

Nico Hoffmann, Präsident der ULC

25/01/2019