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ULC-Petition gegen die hohen Gebühren der Banken und Postfinance bei den Basisoperationen am Schalter, Überweisungen, Einzahlungen und Geldabhebungen.

Im Januar dieses Jahres hat die ULC bei der Abgeordnetenkammer eine Petition eingereicht, die als Ziel Änderungen am Gesetz vom 13. Juni 2017 betreffend die Bankkonten hat. Genauer gesagt verlangt die ULC in besagter Petition eine gesetzlich verankerte Pflicht für die Banken, die sogenannten Basisdienstleistungen am Schalter, also Überweisungen, Einzahlungen und Abhebungen von Geld, zu deutlich günstigeren Gebühren anzubieten. Diese Forderung gilt auch für Abhebungen am Geldautomaten.

Die ULC wartet nun darauf, dass ihre Petition angenommen wird und online zur Unterschrift durch die Verbraucher auf der Internetseite der Chambre des députés (www.chd.lu) geht.

In der Tat hatte die ULC mehrmals über die vergangenen zwei Jahre moniert, dass die Bankgebühren für manuelle Operationen viel zu hoch sind. Konkret verlangt die ULC eine Anpassung nach unten der Gebühren für Schalteroperationen an die Gebühren für elektronische Basisoperationen und darüber hinaus die Gratuität besagter Schalteroperationen für Kunden über 65 Jahre und solche die an einer Behinderung leiden oder anderwärtig auf die Hilfe von Schalterbeamten angewiesen sind.

Darüber hinaus fordert die ULC die Einführung eines Bankgebührensimulators bei der CSSF sowie die Bereitstellung von mobilen Bankfilialen, also in der Regel Mittels speziell eingerichteten Fahrzeugen um der zunehmenden Schließung von Bank- und Postfilialen entgegen zu wirken.

N.B.: auch „Post Finance“ ist durch besagte Petition betroffen.

Genaueres ist dem Text der ULC-Petition auf Seite 19 zu entnehmen.

27/02/2019