Nachrichten


Von wegen Kaufkrafterhaltung… !

Trotz der momentan positiven Entwicklung aller Parameter der Corona-Krise kann niemand mit absoluter Sicherheit den weiteren Verlauf vorhersagen. Müssen wir noch mit einer zweiten Welle rechnen, wie manche, u.a. Virologen und sogenannte Experten, es während Wochen regelrecht herbeireden beziehungsweise schreiben? Immer wieder wurden widersprüchliche Aussagen in Hinsicht auf den Covid-19 kommuniziert, was für zusätzliche Verwirrung und Unsicherheit bei den Menschen führte.

Die Regierung meisterte während den vergangenen Monaten ihre nicht beneidenswerte Aufgabe zum Wohle und Gesundheit der Bevölkerung so gut es ging, auch wenn dies beim Exit etwas weniger organisiert schien.

In Punkto Verbraucherschutz kamen durch die Covid19-Krise neben den schon bestehenden Problemen noch andere Anliegen hinzu, die es nun schnellstens aufzuarbeiten gilt.

So begann mit den ersten Lockerungen ebenfalls die Preisspirale zu drehen. Bei der ULC häuften sich die Beschwerden über zum Teil drastische Preissteigerungen, vor allem bei Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs. Auch wenn der Konsumentenschutz einerseits Verständnis für die finanzielle Schieflage mancher Betriebe aufbringen kann, so appelliert die ULC dennoch, eventuell nicht zu umgehende Preissteigerungen maßvoll zu gestalten und wenn nur möglich darauf zu verzichten.

Denn es gilt zu bedenken, dass zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, u.a. bedingt durch Teilzeitarbeitslosigkeit, nur noch 80% ihres Lohnes erhielten und damit einen wesentlichen Teil ihrer Kaufkraft verloren. Und zu allem Überdruss sehen manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch einer eher ungewissen Zukunft entgegen.

Deshalb muss alles unternommen werden, dass die Covid19-Krise sich nicht auch noch zu einer sozialen Krise ausweitet und immer mehr Menschen und Familien in die Armut drängt.

Für manche Diskussionen hat während der Corona- Krise ebenfalls der Umgang mit Bargeld gesorgt. Etliche Betriebe und Geschäfte haben sich beharrlich geweigert dieses anzunehmen. Die ULC hat in diesem Zusammenhang über 80 Reklamationen erhalten, die wir an das zuständige Finanzministerium weiter geleitet haben. Aber leider wurde nichts dagegen unternommen, obschon es eine Gesetzgebung vom 27. Juli 2017 gibt, wo die Verweigerung von Bargeld bis zu einem Betrag von 250.- Euros strafbar ist.

Es ist recht bedauerlich, dass das kompetente Ministerium seine eigenen Gesetze nicht mehr einhält. Über das für und wider betreffend das Bargeld kann man sicherlich kontrovers diskutieren. Doch müssen wir uns alle bewusst sein, dass wenn das Bargeld bis gänzlich abgeschafft ist, jeder zum gläsernen Menschen wird. Wir werden in allen Bereichen kontrollierbar sein und ein einziger Klick wird ausreichen um unser Bankkonto zu sperren. Mit dem Bargeld werden wir ein großes Stück Freiheit verlieren. Es wäre also eher ein Schritt in die moderne Sklaverei, als dass es ein Fortschritt wäre.

Für weiteren Gesprächsstoff sorgte bei Wiedereröffnung der Baustellen vor allem eine Baufirma, welche sich anmaßte ihren Kunden erhebliche Mehrkosten für die Sanitärmaßnahmen zu den bereits abgeschlossenen Verträgen aufzubrummen. Dies geschah übrigens nicht auf die feine englische Art, sondern ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Betroffenen.

Die ULC empfahl den Kunden, diese Vertragsänderung nicht zu unterschreiben und das Unternehmen zu informieren, dass sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind. Denn es obliegt laut der großherzoglichen Verordnung vom 17. April 2020 der Baufirma, für die Zusatzkosten betreffend die Sanitärmaßnahmen aufzukommen. Diese sind nicht zu Lasten der Kunden.

Viele Anfragen an die ULC betrafen ebenfalls die Stornierungen bereits gebuchter Reisen. Hier wollen wir auf die Nummer 4 dieser Zeitschrift verweisen, wo alle diesbezüglichen Informationen zu finden sind. Denn auch hier gilt es eher, bei nicht selbst verschuldeten Stornierungen auf die Rückerstattung seines Geldes zu pochen, als sich auf eine eventuelle Umbuchung einzulassen. Man weiß ja nie…

Schlussendlich kann die ULC nur an alle Geschäfte, Dienstleister und Baufirmen appellieren bei den Preiserhöhungen nicht zu übertreiben. Denn bei einer niedrigeren Kaufkraft, stagnierenden oder sogar rückläufigen Löhnen könnte man sonst Gefahr laufen, sich ins eigene Fleisch zu schneiden.

Die Regierung wäre gut beraten mit weiteren Maßnahmen, wie u.a. mit einer Senkung der TVA-Sätze, die Erhaltung sowie Stärkung der Kaufkraft die Nachfrage zu unterstützen, dies zum Wohle der Konsumenten und der Betriebe.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC

25/06/2020