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Unsere Forderungen an die Parteien

Anlässlich einer Pressekonferenz stellte die ULC kürzlich ihren Forderungskatalog zur Verbesserung der Verbraucherrechte vor. Im Hinblick auf die im Oktober stattfindenden Legislativwahlen hatte die ULC den Parteien ihre Forderungen im Vorfeld unterbreitet.

Ziel dieser meistens konstruktiven Unterredungen war es, dass möglichst viele Forderungen der ULC zur Verbesserung des Konsumentenschutzes und der Stärkung der Verbraucherrechte bei der Erstellung der einzelnen Parteiprogramme mit einfließen.

Vor den Legislativwahlen am 8. Oktober werden wir in unserer Zeitschrift „de Konsument“ unsere Forderungen mit den in den Parteiprogrammen zurück behaltenen gegenüberstellen. So werden alle Mitglieder und Konsumenten einen globalen Überblick haben, auf welche Resonanz unsere Forderungen bei den einzelnen Parteien gestoßen sind und welche Bedeutung den Parteien ein verbesserter Verbraucherschutz wert ist.

Neben manchen altbekannten Forderungen, die den Konsumenten schon seit Jahren unter den Nägeln brennen, geht es ebenfalls darum, die bestehenden Gesetzgebungen und Reglemente zum Verbraucherrecht der Zeit anzupassen und zu verbessern.

Leider sind es tatsächlich immer noch die gleichen Probleme und Sorgen, die die Verbraucher an uns herantragen, da die Politik bisher leider tatenlos zusieht und nicht an Verbesserungsvorschlägen arbeitet.

Dies trifft vor allem auf den Finanz- und Bankensektor zu. Oder, sind die horrenden Bankgebühren, der Abbau der Bankautomaten, die Schließung der Bankfilialen und die Verweigerung beziehungsweise schleichende Abschaffung des Bargeldes keine Probleme?

Natürlich ist für die ULC eine sichere und gesunde Ernährung eines der wichtigsten Themen. Seit vielen Jahren engagieren wir uns immer wieder im essenziellen Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheit der Verbraucher und werden dies auch in Zukunft tun.

Andere wichtige Forderungen betreffen in diesen unsicheren Krisenzeiten die Erhaltung der Kaufkraft, die automatische Indexierung der Löhne und Renten sowie die längst überfällige Steuerreform. So fordert die ULC ebenfalls eine absolute Transparenz in der Preispolitik. Es ist wichtiger denn je, dass eine zukünftige Regierung sich Gedanken über die Schaffung eines neutralen Gremiums sowie eines Kontrollorgans macht. Oder kann jemand nachvollziehen, welche Gewinnspanne bei den verschiedenen Produkten und Dienstleistungen besteht? Diese ist seit jeher ein bestens gehütetes Geheimnis, bei dem der Konsument mit voller Absicht in Unkenntnis gelassen wird. Das hat nun wahrlich nichts mit einem gut informierten und aufgeklärten Verbraucher zu tun.

Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit betrifft jedoch den Wohnungsbau. Hier wurde in der Vergangenheit sträflich versäumt, die notwendigen Akzente zu setzen. Zum einen ist es wichtig, hier den Spekulanten und Preistreibern das Handwerk zu legen und zum anderen die Preisspirale in den Griff zu bekommen. Hinzu kommen derzeit die Schwierigkeiten bei den Lieferungen der Materialien und die viel zu langen und unnötigen Prozeduren. Und zu guter Letzt steuern die Inflation sowie die hohen Zinsen bei den Darlehen das ihrige hinzu, dass sich viele Menschen überhaupt keine Wohnung beziehungsweise kein Eigenheim mehr leisten können. So wird es höchste Zeit, dass sowohl Staat, Gemeinden, Fonds du Logement, SNHBM und der private Sektor zusammenarbeiten, um gemeinsame Lösungen für dieses Problem zu finden, denn sonst schaffen wir das nicht.

Andere Themen können wir nur stichwortartig erwähnen, wie etwa die Pensionspreise und die Transparenz der Preispolitik in den Alters- und Pflegeheimen, die nach wie vor keine korrekten Vergleiche ermöglichen. Die bestehenden Probleme bei den Einkaufs- und Essensgutscheinen, die Kreislaufwirtschaft, die Einzelklagen, die mangelnden Investitionen in den öffentlichen Transport und die Probleme beim Adapto-Transport. Weitere Forderungen sind die Verbesserungen bestehender Gesetzgebungen und Reglemente, die äußerst wichtig für eine weitere Stärkung des Verbraucherrechtes sind.

Und so wie es aussieht, wird es auch in dieser Legislatur­periode kaum mehr zur Verabschiedung des Gesetzes über Sammelklagen kommen, das laut einer europäischen Direktive bis spätestens 25. Dezember 2022 zu verabschieden gewesen wäre.

Leider konnten wir anlässlich dieses Vorwortes nicht alle Themen und Forderungen anschneiden, werden aber sicherlich im Laufe der nächsten Monate näher auf die eine oder andere Forderung eingehen.

Nico Hoffmann
Präsident der ULC

 

 

18/04/2023