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ULC warnt: Augen auf beim Spielzeugkauf ! (01/10)

Achten Sie auf das CE-Zeichen

In der vorweihnachtlichen Zeit häufen sich Meldungen über nicht EU-konformes Spielzeug aus Asien, insbesondere aus China.
 

Besonders bedenklich, neben verschiedenen Schwermetallen in Lacken und Beschichtungen, ist Spielzeug, welches unerlaubt hohe Werte an Phtalaten abgeben kann.
 

Die Esther der Phtalsäure, kurz “Phtalate” genannt, zählen zur Gruppe der Weichmacher. Das sind organische Substanzen, die die Elastizität von Kunststoffen erhöhen. Nach den Empfehlungen der EU geht man für eine Expositionsabschätzung von einem Kind mit einem Gewicht von 8 kg aus, das täglich drei Stunden an einer Fläche von 10 cm2 kaut.
 

Phtalate bestimmter Gruppen, wurden lt. Richtlinie 2005/84/EG als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Da der Organismus von Kindern sich noch entwickelt, reagiert er besonders empfindlich auf diese Substanzen. Aus diesen Gründen ist die Verwendung der Phtalate in Spielzeug verboten.
 

Die Weichmacherverordnung gilt seit Januar 2007. In ihr sind die Sicherheitskriterien oder “wesentlichen Anforderungen” festgelegt, denen Spielzeug  entsprechen muss.
 

Bei Spielzeug, das gemäß den EU-Normen hergestellt wurde, wird davon ausgegangen, daß es den wesentlichen Anforderungen entspricht.
 

Das Spielzeug ist vor der Vermarktung durch den Hersteller mit dem “CE”-Konformitätszeichen zu versehen, das dessen Konformität mit der genannten Richtlinie bestätigt.
 

Auf dem Spielzeug können andere Kennzeichnungen angebracht werden, sofern eine Verwechslung mit der Konformitätskennzeichnung ausgeschlossen ist.
 

Die ULC rät dem Konsumenten beim Einkauf darauf zu achten, daß Plastik- und anderes Spielzeug mit dem CE- und GS-Zeichen gekennzeichnet ist. Eine zusätzliche Auszeichnung, beispielsweise mit dem Spielgut-Logo gibt außerdem noch Auskunft über den reellen Spielwert des Produktes.
 

Howald, den 11.12.2009

02/02/2010