Tätigkeit der ULC


Januar 2014

Analyse der ULC zur Regierungserklärung

Nach einer eingehenden Analyse, der von Staats- und Premierminister Xavier Bettel vorgetragenen Regierungserklärung begrüßt die ULC ausdrücklich, dass das neue Verbraucherschutzministerium eine kohärente und strukturierte Politik im Interesse aller Verbraucher umsetzen will. Dies gilt im Besonderen für die Bereiche der einheimischen  Lebensmittelproduktion und der Lebensmittelsicherheit. Die Qualität, sowie die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher zu bescheinigen beziehungsweise zu gewähren, hat für den Konsumentenschutz vor allen wirtschaftlichen Überlegungen absolute Priorität.

Landwirtschaft und Weinbau sollen zu einem modernen, leistungsstarken, innovativen und vor allem nachhaltigen Wirtschaftszweig ausgebaut werden und neue Arbeitsplätze schaffen.

Begrüßenswert ist auch der Wille der neuen Regierung, die Möglichkeit zu Sammelklagen für Verbraucher einzuführen. Auch fordert die ULC die Regierung auf, den juristischen Schutz des Verbrauchers nicht zu vernachlässigen.

Was die Kaufkrafterhaltung der Ver braucher anbelangt, liest man in der Regierungserklärung allerdings wenig Neues. Im Gegenteil, der automatische Inflationsausgleich bei Löhnen, Gehältern und Renten wird nicht wieder eingeführt, sondern wie gehabt bei maximal einer Index tranche über das Jahr 2014 hinaus belassen. Die ULC erinnert nochmals daran, dass eine weitere Schwächung der Verbraucherkaufkraft unweigerlich zu einem weiteren Einbruch der Binnenmarktnachfrage führen wird, was auch nicht im Interesse des Luxemburger Handels und Handwerks sein kann.

Die Verbraucher haben in den vergangenen Jahren unter einer hohen Inflationsrate gelitten und die verlorengegangene Kaufkraft wurde bis dato nicht wieder hergestellt. Im Gegenteil sorgten zusätzliche Steuerlasten und Taxenerhöhungen dafür, dass der Kaufkraftverlust noch verstärkt wurde.

In diesem Zusammenhang fragt sich die ULC, was die angekündigte globale Steuerreform den Verbrauchern bescheren wird. Bei einem de facto Spitzensteuersatz von zirka 43 %, alle Abgaben mit einberechnet, der auch schon bei einem recht niedrigen Gehaltniveau anfällt, sieht der Konsumentenschutz keinen weiteren Spielraum mehr, um an der Steuerschraube nach oben zu drehen. Demgegenüber fordert die ULC eine gerechtere Besteuerung aller Verbraucher, insbesondere für die Klein- und Mittelverdiener.

Die ULC kann sich nach wie vor nicht mit der angekündigten Erhöhung der Mehrwertsteuer anfreunden, weil diese unsozial, ungerecht und kontraproduktiv ist. Deshalb fordert der Konsumentenschutz, dass vorerst alle anderen Maßnahmen untersucht werden, ehe man wieder zu dem einfachen Mittel greift und die Verbraucher zur Kasse bittet. Sollte aber trotzdem kein Weg an einer Mehrwertsteuererhöhung vorbei führen, müssen zumindest die Niedrigsätze dort erhalten bleiben, wo es für die sozial schwachen Haushalte am wichtigsten ist. Die reduzierten TVA-Sätze bei Hauskauf und Renovierung müssen nach Überzeugung der ULC ebenfalls gewährt bleiben.

In Bezug auf die Wohnungsbaupolitik muss man die konkrete Vorgehensweise der neuen Regierung abwarten, inwiefern sie wirklich gewillt ist, dieses Problem an der Wurzel anzupacken, um die Flucht der Verbraucher in die Grenzregionen zu stoppen. Deshalb fordert der Konsumentenschutz ein konsequentes Vorgehen gegen die Spekulation von Bauland und Wohnungen. Dem stetig steigenden Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen muss in Zukunft konsequent Rechnung getragen werden.

15/01/2014