Die ULC informiert: Bargeld darf nicht verweigert werden!


Während der derzeitigen Covid-19 Krise gehen bei der ULC Beschwerden von Verbrauchern ein, die in verschiedenen Geschäften, wie z.B. in den Alimentationsläden, dem Bäcker beziehungsweise in den Apotheken, nicht mehr mit Bargeld  bezahlen können.

Aus sanitären Gründen fordert die ULC die Verbraucher auf, wenn sie im Besitz einer Zahlungskarte sind, diese auch zu benutzen. Jedoch darf dem Verbraucher das Bezahlen mit Bargeld nicht verweigert werden. 

Denn es gibt nach wie vor Konsumenten, vor allem ältere Menschen und „personnes vulnérables“, die nicht im Besitz einer Zahlungs- oder Kreditkarte sind, beziehungsweise keine Karte erhalten haben. 

Es ist die Pflicht des Konsumentenschutzes die Verbraucher zu informieren, dass es laut der Gesetzgebung vom 27 Juli 2017 keine legale Basis gibt, das Bargeld als Zahlungsmittel zu verweigern. Darum fordert die ULC die Regierung auf, hier eine klare und deutliche Kommunikation an die jeweiligen professionellen Händler und Apotheken zu richten.

Wichtig ist in dieser Krisensituation die Solidarität zwischen den Menschen, zwischen Verbraucher und Händler.

Darum appelliert die ULC an das Verständnis beider Seiten, Verbraucher und Händler, in der Corona-Krise vernünftig miteinander umzugehen.

Mitgeteilt von der ULC am 23. März 2020