Die ULC fordert Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Kraftfahrzeugbescheinigungen!


Das Ministerium für Mobilität informiert, dass die technischen Kontrollen für Kraftfahrzeuge bei den verschiedenen Kontrollstationen, auch während der Covid-19 Krise weitergehen werden, wenn auch in geringerer Zahl und unter gewissen sanitären Vorsichtsmaßnahmen.

Die ULC ist über die diesbezügliche Entscheidung zumindest erstaunt.

In der Tat steht das Kontrollpersonal innerhalb der Kontrollstationen im nahen Kontakt zu den Fahrzeugbesitzern, beziehungsweise nimmt zum Teil innerhalb der Fahrzeugkabinen Platz mit dem Risiko, im schlimmsten Falle sich selber mit dem Covid-19 Virus zu infizieren, oder aber dieses von einem Fahrzeug zum anderen zu übertragen. Des Weiteren muss man ebenfalls bedenken, dass die meisten Autoreparaturwerkstätten derzeit nur einen Notdienst gewährleisten können, so dass eine Überprüfung des Fahrzeuges fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, bevor sich der Besitzer zu den Kontrollstationen begibt.

Die ULC ist der Ansicht, dass außergewöhnliche Krisensituationen wie die, in der wir uns derzeit befinden, auch außergewöhnliche Maßnahmen erfordern.

Darum fordert die ULC vom Mobilitätsminister eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge um bis zu 6 Monaten. Eine diesbezügliche Bescheinigung wäre den betroffenen Fahrzeugbesitzern über Internet beziehungsweise per Post zur Verfügung zu stellen und würde Ihnen erlauben, mit ihrem Fahrzeug auch im Ausland zu fahren.

Nach Auffassung der ULC ist ein solches Vorgehen in der jetzigen Lage die bessere Lösung. Die Gesundheit der Fahrzeugbesitzer und der technischen Kontrolleure hat absoluten Vorrang.

In diesem Zusammenhang sei auch festgestellt, dass der in Luxemburg zugelassene Fahrzeugpark ziemlich rezent ist und die Fahrzeuge sich in der Regel in einem guten Zustand befinden.

Die ULC schließt sich daher der Forderung des ACL nach einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Fahrzeugbescheinigungen um bis zu 6 Monaten an und weist im Übrigen darauf hin, daß mehrere europäische Mitgliedsstaaten bereits grünes Licht für eine Aussetzung der technischen Kontrolle gegeben haben.

Mitgeteilt von der ULC am 01. April 2020