ULC ruft zur Mäßigung bei Preissteigerungen auf!


Vermehrt beklagen sich Verbraucher bei dem Konsumentenschutz über zum Teil drastische Preissteigerungen im Einzelhandel und bei verschiedenen Dienstleistungen.

Der ULC ist es nicht entgangen, dass durch die Covid-19-Krise bei manchen Betrieben die Einnahmen weggebrochen sind, was zu einer finanziellen Schieflage geführt hat. Hinzu kommen, nach der rezenten Wiedereröffnung der Geschäfte und anderen Dienstleistungsbetrieben, die zusätzlichen Kosten für die vorgeschriebenen sanitären Maßnahmen.

In diesem Zusammenhang erinnert die ULC nochmals daran, dass die vor der Covid-19-Krise unterschriebenen Verträge im Bausektor auszuführen sind und die zukünftigen Hauseigentümer nicht gezwungen werden können, per Vertragsänderung zusätzliche Kosten zu übernehmen.

Die ULC ruft den Einzelhandel und die Dienstleistungsbetriebe dazu auf, eventuelle Preissteigerungen maßvoll zu gestalten und wenn nur möglich darauf zu verzichten. Es gilt zu bedenken, dass zehntausende Arbeitnehmer(innen), bedingt durch Teilzeitarbeitslosigkeit, nur noch 80 % ihres Lohnes erhalten und damit einen wesentlichen Teil ihrer Kaufkraft verloren haben. Unnötige beziehungsweise nicht gerechtfertigte Preissteigerungen müssen den Verbrauchern erspart bleiben, denn es kann nicht sein, dass die ganzen Kosten der Corona-Krise wieder einmal alleine auf dem Buckel der Endverbraucher beglichen werden. Die Covid-Krise darf nicht auch noch in eine soziale Krise führen und immer mehr Menschen und Familien in die Armut drängen.

Darum fordert die ULC nicht nur die Erhaltung, sondern eine Stärkung der Kaufkraft, etwa über den Weg der Steuern, wie z.B. die automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflationsrate, die Verflachung des Mittelstandsbuckels oder die gänzliche Steuerbefreiung der Mindestlohnempfänger.

Denn sollte zu stark an der Preisschraube gedreht werden, riskieren die Geschäfte ihre Kunden nicht zurück zu gewinnen, sondern sie im Gegenteil an preisgünstigere Anbieter zu verlieren.

Darum appelliert die ULC an alle Geschäfte und Dienstleister bei eventuell nicht vermeidbaren Preissteigerungen nicht zu übertreiben und vor allem bei Lebensmitteln und anderen Produkten des täglichen Bedarfs auf drastische Preiserhöhungen zu verzichten. Es gilt in dieser Krisensituation Maß zu halten und die Situation der Verbraucher zu berücksichtigen.

Hier die Kontaktadressen der ULC:

Telefon : 49 60 22 -1
Fax : 49 49 57
Email : info@ulc.lu

Mitgeteilt von der ULC am 27.5.2020