ULC fordert kurzfristige Lockerungen des Besuchsrechts inner- und außerhalb der Alten- und Pflegeheime.


Die ULC bedauert, dass es bisher seitens des Familienministeriums keine einheitlichen Regelungen gab, welche die gleichen Besuchsmöglichkeiten von Familienmitgliedern in allen Seniorenheimen hergestellt hätten.

Auch wenn man Verständnis dafür haben kann, dass in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie, gekennzeichnet durch viele offene Fragen, der Shutdown innerhalb der Alten- und Pflegeheime bestand, so hat die Isolierung in der Zwischenzeit zu einer menschenunwürdigen Situation der Heimbewohner geführt, die über Monate keinen Kontakt zu ihren Familienangehörigen pflegen konnten. Diese Situation hat vor allem bei älteren Menschen zu psychischen Problemen geführt, denen auch derzeit leider noch immer nicht genügend Rechnung getragen wird.

Auch zum jetzigen Zeitpunkt bleibt das Besuchsrecht für Familienangehörige strikt eingeschränkt. Besuche sind nur nach Terminabsprache und für eine sehr begrenzte Zeitspanne, unter strikten Einschränkungen, in speziell eingerichteten Räumen möglich.

In Anbetracht der aktuellen sanitären Situation fordert die ULC kurzfristige Lockerungen des Besuchsrechts für Familienmitglieder und Freunde inner- und außerhalb der Alten- und Pflegeheime. Dies selbstverständlich unter strikter Einhaltung der gebotenen sanitären und hygienischen Maßnahmen.

Die ULC erinnert daran, dass hinter allen praktischen Überlegungen zum Besuchsrecht, mehrere Fragen juristischer und ethischer Natur betreffend die individuellen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unbeantwortet bleiben, so zum Beispiel bezüglich der in der rezenten Covid-19-Gesetzesvorlage vorgesehenen Zwangsisolation, beziehungsweise Zwangshospitalisation.

In diesem Zusammenhang verweist die ULC auf ihre Pressemitteilung vom 11.06.2020 welche auf der Homepage der ULC www.ulc.lu nebst anderen ULC-Stellungnahmen zu finden ist.

Mitgeteilt von der ULC am 17.06.2020