Eine Charta zur Regelung der Geschenkgutscheine


Eine langjährige Forderung und die Bemühungen der ULC hinsichtlich einer einheitlichen Regelung für die Geschenkgutscheine (chèques-cadeaux) haben schlussendlich zum Erfolg geführt.

Unter der Schirmherrschaft des Verbraucherschutzministeriums haben sich ULC, CLC (Confédération Luxembourgeoise du Commerce) und die HORESCA, also das Restaurant- und Gaststättengewerbe, auf eine Charta geeinigt, welche die wichtigsten nachfolgenden  Punkte enthält:

  • Welche Angaben müssen auf dem Geschenkgutschein angegeben sein.
  • Eine Mindestgültigkeitsdauer von 2 Jahren beziehungsweise länger, was eine der Kernforderungen der ULC war.
  • Was geschieht, wenn der Wert des ausgewählten Geschenkes niedriger ist als der auf dem Geschenkgutschein angegebene Eurobetrag.
  • Informationspflichten des Ausstellers des Geschenkgutscheines in verschiedenen Fällen.
  • Schlichtungsmöglichkeiten bei Uneinigkeiten.

Besagte Charta mit den aufgeführten Verpflichtungen und Regeln wird in allen Geschäften ausgehängt, die sich an dieser Aktion beteiligen. Diese Charta beruht auf einer freiwilligen Basis.

Im Laufe des Monats September 2021 werden die betroffenen Parteien, also ULC, CLC und HORESCA, in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzministerium, eine Bestandsaufnahme vornehmen und gegebenenfalls über weitere Schritte beraten und entscheiden.

Mitgeteilt von der ULC am 19.06.2020