ULC fordert, dass das Gesetz über die Sammelklage unverzüglich zum Abschluss gebracht wird!


Nach langwierigen Verhandlungen haben sich Vertreter der nationalen Regierungen und des Europäischen Parlaments auf eine europäische Richtlinie geeinigt, nach der alle Länder über ein Gesetz verfügen müssen, das es Verbraucherverbänden wie die ULC erlaubt, Sammelklagen für Schäden einzureichen, die von ein und demselben Unternehmen, einer Gruppe von Verbrauchern verursacht wurden.

Die Frage nach der Notwendigkeit eines Gesetzes, die von der Geschäftswelt in unserem Land immer wieder bestritten wird, stellt sich nicht mehr!

Ein weiterer grundsätzlicher Vorbehalt der Geschäftsleute, nämlich dass die Öffentlichkeit erst nach einem rechtskräftigen Urteil, in dem der Geschäftsmann verurteilt wird, und nicht zum Zeitpunkt der Klageerhebung informiert werden sollte, ist auf europäischer Ebene ebenfalls aufgehoben worden. Die Publizität der Aktion sollte die Fachleute dazu ermutigen, nach gütlichen Lösungen zu suchen, die von dem angerufenen Gericht gebilligt werden müssen, und allen geschädigten Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich unverzüglich zu melden. Einigkeit ist Stärke gegenüber widerspenstigen Geschäftsleuten, die das Verbraucherrecht nicht respektieren!

Die Richtlinie wird nur einen Mindestrahmen festlegen, wobei es den nationalen Gesetzgebern überlassen bleibt, die operationellen Regeln festzulegen, insbesondere in Bezug auf Finanzierung und Entschädigung. Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, Sammelklagen von Verbraucherverbänden durch Finanzhilfen zu erleichtern, sonst können diese die Kosten nicht tragen. Das öffentliche Interesse und die ordnungsgemäße Rechtspflege stehen auf dem Spiel.

Die ULC wird alle Lehren aus dem europäischen Text ziehen, sobald er vorliegt, um Fortschritte beim Luxemburger Gesetzesentwurf zu erzielen, der ständig verzögert wird. Die letzte Nachricht ist, dass die Annahme des Entwurfs wegen Covid-19 auf nächsten Januar verschoben wird. Seit Jahren versprechen uns die aufeinander folgenden Regierungen eine Gesetzgebung, die nicht das Licht der Welt erblickt hat... inakzeptabel für die ULC.

Ein weiteres Element, das das Thema voranbringen sollte, ist ein sehr aktueller Informationsbericht der französischen Nationalversammlung über 6 Jahre Erfahrung mit ihrem Gesetz über Sammelklagen. Wir könnten hieraus alle praktischen Lehren für unser Recht ziehen. 

Der Regierung stehen also genügend neue Elemente zur Verfügung, um den luxemburgischen Gesetzesentwurf unverzüglich fertig zu stellen. Ein kurzfristiger Meinungsaustausch am runden Tisch aller interessierten Beteiligten wäre eine Möglichkeit, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.   

Mitgeteilt von der ULC am 24.6.2020