ALIBABA/ALIEXPRESS erkennt die Rechte der europäichen Verbraucher an


Im Januar 2019 alarmierte die ULC die Verbraucherschutzministerin über die Nichteinhaltung der europäischen Garantie-, Widerrufs-, Liefer- und Streitbeilegungsrechte durch die chinesische Plattform AliExpress, die in der Europäischen Union 7 Standorte in verschiedenen Sprachen betreibt. Luxemburger Verbraucher können auf diesen Seiten bestellen.

Die Verbraucherschutz Ministerin antwortete im Februar 2019: "Die von Ihnen vorgelegten Dokumente scheinen in der Tat darauf hinzudeuten, dass das Unternehmen die gesetzlichen Verpflichtungen nicht einhält... Da der Gewerbetreibende jedoch weder in Luxemburg noch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und viele Mitgliedstaaten anspricht, wäre es am besten, dieses Problem auf Ebene der Europäischen Union zu lösen. »

Es waren schließlich die niederländischen Behörden, die in direkte Gespräche mit Alibaba eintraten, die zu den ersten greifbaren offiziellen Ergebnissen führten, die gestern [1]  veröffentlicht wurden, d.h. einen Hinweis auf "Gesetzliche Rechte für EU-Verbraucher", der insbesondere über den Link "Käuferschutz" oben auf der Startseite jeder der AliExpress-Seiten wie fr.aliexpress.com und de.aliexpress.com und auf jeder Produktseite zum Verkauf zugänglich ist. Ebenso hat sich Alibaba verpflichtet, zu erwähnen, ob eine bessere Platzierung (Ranking) eines Produktes auf einen finanziellen Beitrag des betreffenden Verkäufers zurückzuführen ist. Ab dem 1. Mai werden klarere Allgemeine Geschäftsbedingungen für europäische Verbraucher auf den verschiedenen nationalen Websites zur Verfügung stehen.

In Zusammenarbeit mit dem BEUC (European Bureau of Consumers' Unions) und anderen nationalen Verbraucherverbänden hatte die ULC bereits im Juli 2019 im Dialog mit Alibaba klarere Informationen für Verbraucher erreicht.

Nicht alles ist perfekt auf den AliExpress-Webseiten. Es gibt immer noch Quellen der Verwirrung und nicht alle rechtlichen Verpflichtungen werden vollständig eingehalten. Wir werden mit Sicherheit darauf zurückkommen. Es ist jedoch wichtig, dass eine der großen, nicht in Europa ansässigen Online-Handelsplattformen den Vorrang des europäischen Verbraucherschutzrechts anerkennt. Die durch die ULC-Beschwerde ausgelöste europäische Zusammenarbeit hat somit ihre Wirkung gezeigt.

[1]

Mitgeteilt von der ULC am 12. Februar 2021