Covid-19-Impfungen respektieren Sie den Rat der behandelnden Ärzte!


Viele Bürgerinnen und Bürger sind erleichtert, wenn sie die Einladung zur Covid-19-Impfung erhalten, und Patientenvertriedung Asbl und ULC Asbl sind sich der Komplexität der Pandemiesituation und des damit verbundenen Impfprozesses für das Gesundheitsministerium voll bewusst.

Patiente Vertriedung Asbl und ULC Asbl stellen jedoch einen Mangel an Transparenz bei der Durchführung des Impfprozesses gegenüber der Öffentlichkeit fest.

Leider wenden sich gefährdete Patienten aufgrund ihrer Erfahrungen in den Impfzentren an Patiente Vertriedung Asbl und ULC Asbl. Diese Patienten haben ärztliche Atteste von ihren Hausärzten, die sie seit Jahren betreuen und mit dem Gesundheitszustand ihrer Patienten vertraut sind.

Die behandelnden Ärzte geben ein Gutachten ab, das den aktuellen Gesundheitszustand der Person berücksichtigt und empfehlen auf der Grundlage aller relevanten medizinischen Daten den Impfstoff, der den besten Schutz und die geringsten Nebenwirkungen bietet.

Es wird jedoch weder die Meinung des behandelnden Arztes, noch die medizinische Vorgeschichte berücksichtigt, sondern der Arzt vor Ort entscheidet, welcher Impfstoff verabreicht wird. Diese Entscheidung erscheint willkürlich, zumal die Ärzte vor Ort die Meinung der behandelnden Ärzte nicht berücksichtigen.

Offenbar gibt es nach Aussage der Verantwortlichen des Impfzentrums keine entsprechenden Anweisungen oder Richtlinien.

Aufgrund der oben genannten Tatsachen fragen sich die Patienten-Vertriedung Asbl und die ULC Asbl, wie es um die Verantwortung steht, wenn der verabreichte Impfstoff nach Meinung des behandelnden Arztes für den Patienten kontraindiziert ist?

Die Patientenvertriedung Asbl und die ULC Asbl sind der Meinung, dass der Vulnerabilitätsfaktor sowie die medizinische Vorgeschichte in Luxemburg nicht ausreichend berücksichtigt werden und sind überrascht und schockiert, dass selbst ein fundiertes medizinisches Gutachten nicht als Entscheidungsgrundlage dienen kann.

Aus diesem Grund sind die Patientenvertriedung Asbl und die ULC Asbl der Meinung, dass Patienten das Recht haben, einen Impfstoff zu erhalten, der ihren aktuellen Gesundheitszustand sowie ihre Krankengeschichte berücksichtigt und fordern, dass die Meinung der behandelnden Ärzte bei der Verabreichung von Impfstoffen respektiert und berücksichtigt wird.

Ein weiterer Punkt, der noch zu klären ist, ist die Verfügbarkeit von Impfstoffen in den Impfzentren. La Patiente Vertriedung Asbl und ULC Asbl fragen sich, wie die Impfstoffe in den Impfstellen verteilt werden und ob die Impfstellen jederzeit über einen Vorrat aller in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe verfügen, um auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten angemessen reagieren zu können (Medezinische Vorgeschichte).

Mitgeteilt von der ULC und der Patiente Vertriedung am 13.4.2021