Autofestival 2022: Wichtige Ratschläge der ULC


Anlässlich des Autofestivals 2022 empfiehlt die ULC allen Verbrauchern, die den Kauf eines Autos in Erwägung ziehen, die Bedingungen des Kaufvertrags sorgfältig zu prüfen, bevor sie ihn unterschreiben. 

In diesem Zusammenhang rät Ihnen die ULC, insbesondere auf die folgenden Punkte zu achten:

  • Die Bezeichnung des zu bestellenden Modells muss im Vertrag klar und detailliert angegeben werden, einschließlich der gewählten Optionen und der Ausstattung.
  • Es muss eine genaue und verbindliche Lieferfrist angegeben werden.
  • Der Kaufpreis muss genau angegeben werden. Wenn Sie Ihr altes Auto in Zahlung geben, müssen Sie darauf achten, dass sowohl der Preis für die Inzahlungnahme als auch der Kaufpreis für das neue Auto genau angegeben werden.
  • Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie Folgendes überprüfen:
  • den Zustand des Fahrzeugs, um etwaige Mängel zu erkennen, die es am Tag des Verkaufs aufweisen könnte;
  • den genauen Kilometerstand des Autos am Tag des Verkaufs, der im Kaufvertrag genau angegeben werden muss.
  • das Baujahr des Fahrzeugs und/oder das Datum der Erstzulassung.

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird dem Verbraucher in der Regel empfohlen, vor dem Kauf den Wert des Fahrzeugs auf verschiedenen Internetseiten zu überprüfen und sich wenn möglich von einer Vertrauensperson mit gewissen Kenntnissen im Bereich der Mechanik begleiten zu lassen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen keine missbräuchlichen Klauseln enthalten. Solche Vertragsklauseln würden dem Verkäufer einen einseitigen und unverhältnismäßigen Vorteil zum Nachteil des Verbrauchers verschaffen (z. B.: die angegebene Lieferfrist stellt keine Verpflichtung des Verkäufers dar, der Verkäufer versucht, sich von seiner Gewährleistungspflicht zu befreien, oder er schließt das Recht des Verbrauchers aus, im Streitfall vor den ordentlichen Gerichten zu klagen, usw.). Wenn die Missbräuchlichkeit einer Klausel festgestellt wird, gilt sie als nichtig. Aber Vorsicht: Selbst wenn eine missbräuchliche Klausel nichtig ist, macht dies nicht zwangsläufig den Vertrag in seiner Gesamtheit ungültig.

  • Verträge, die in einer Werkstatt unterzeichnet werden, unterliegen nicht dem 14-tägigen Widerrufsrecht, wie es z. B. bei Fernabsatzgeschäften (typischerweise Internetverkäufe) der Fall ist. Die Unterzeichnung eines Bestellformulars kommt also einer vertraglichen Verpflichtung gleich und bindet Sie an den Verkäufer. Mit anderen Worten: Wenn Sie nach der Unterzeichnung eines solchen Dokuments Ihre Meinung ändern und sich vom potenziellen Verkauf zurückziehen wollen, kann der Verkäufer von Ihnen Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verlangen!

Die ULC rät den Verbrauchern, jedes Dokument, das ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird, zu prüfen und nur dann zu unterschreiben, wenn sie die feste Absicht haben, das darin erwähnte Fahrzeug zu kaufen.

  • Wenn Sie den Kauf Ihres Autos mit einem Darlehen finanzieren wollen, empfehlen wir Ihnen, in Ihren Vertrag eine Klausel aufzunehmen, die besagt, dass der Vertrag unter der Bedingung geschlossen wird, dass Sie einen Verbraucherkredit erhalten. Wenn Sie dies tun, sind Sie nicht an Ihren Vertrag gebunden, falls der erforderliche Kredit nicht gewährt wird.
  • Die ULC empfiehlt den Verbrauchern darüber hinaus, die Bedingungen eines möglichen Kreditvertrags genau zu analysieren und auf den effektiven Jahreszins zu achten.
  • Die ULC weist die Verbraucher auch darauf hin, dass es eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren gibt, die sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen gilt, die von Gewerbetreibenden verkauft werden, mit der Einschränkung, dass diese Garantie für Gebrauchtwagen auf ein Jahr reduziert werden kann, wenn das Datum der Erstzulassung des (Gebraucht-)Fahrzeugs mehr als ein Jahr zurückliegt.

Darüber hinaus können Ihnen einige Händler anbieten, die gesetzliche Garantie gegen gegen Bezahlung zu verlängern. Dabei handelt es sich jedoch um eine kommerzielle Garantie, die sich nicht aus einer gesetzlichen Bestimmung ergibt. Sie ist rein fakultativ und hängt ausschließlich von der Geschäftspolitik des Gewerbetreibenden ab. Der Verbraucher sollte also unter keinen Umständen für Leistungen zahlen müssen, die nach dem Gesetz kostenlos sind!

Die ULC steht allen Verbrauchern für weitere Informationen zur Verfügung.

Hier die Kontaktadressen der ULC:

ULC

55, rue des Bruyères

L-1274 Howald

Tel: 49.60.22-1

Mail: info@ulc.lu

Mitgeteilt von der ULC am 20.1.2022