ULC fordert Verbot von Killerspielen (25/04/2008)


Die ULC nimmt zur Kenntnis, dass EU-Medien Kommissarin Viviane Reding sowie die für Konsumentenfragen zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva beschlossen haben, ihre Aufmerksamkeit den so genannten „Killerspielen“ zu widmen. Sie haben damit auf den von der ULC vor längerer Zeit scharf kritisierten unkontrollierten Verkauf dieser blutrünstigen DVD-Spiele reagiert, welche in den Besitz von Kindern gelangen und auf den bekannten Playstation oder X-Box Systemen abspielbar sind, Spiele welche sogar Erwachsenen kaum zuzumuten sind.
Erwiesen ist, dass der regelmäßige „Konsum“ solcher Spiele speziell bei jungen Menschen, denen diesbezüglich jegliche Referenz fehlt, dazu führen kann, dass die betroffenen Jugendlichen Gewalt als solche respektive systematische Gewaltanwendung als normal empfinden. Hieraus können im Alltag, zum Beispiel auf dem Schulhof, dramatische Folgen entstehen: Schlägereien, Verhöhnung von Mitschülern, Aufstachelung anderer zur Gewaltanwendung, usw. Die ULC behauptet nicht, dass das Auftreten jeder Form von Gewalt bei Jugendlichen ausschließlich auf die Benutzung von brutalen Videospielen zurück zu führen ist. Allerdings ist die Konsumentenvereinigung überzeugt, dass bei einer nicht zu verniedlichenden Anzahl von Gewaltausbrüchen respektive Gewaltanwendung bei Jugendlichen, ein ursächlicher Bezug zu besagten Killerspielen besteht.
Keine EU-Gesetzgebung und keine nationale Gesetzgebung innerhalb der EU verbietet bis Dato den Erwerb und die Benutzung von Gewalt verherrlichenden DVD-Spielen. Es besteht lediglich das so genannte PEGI Selbstverpflichtungssystem der Hersteller (Pan European Game Information) durch das die Hersteller sich verpflichten, eine so genannte Kryptografie auf den Verpackungen anzubringen, konkret fünf Alterskategorien: 3+, 7+, 12+, 16+ und 18+. Die Einteilung in die jeweiligen Kategorien erfolgt jedoch durch die Hersteller selbst, ein nach Meinung der ULC absurdes Selbstbeschränkungssystem, da die Hersteller vor allem am Verkauf ihrer Produkte interessiert sind.
Die Europäische Kommission will nun lediglich dafür sorgen, dass das besagte PEGI-System von den Herstellern in allen Mitgliedsstaaten angewandt wird und redet von einer verantwortungsbewussten Selbstregulierung. Eine solche Maßnahme ist nach Meinung der ULC völlig unzureichend.
Die ULC ist der Meinung, dass Gewalt verherrlichende Spiele grundsätzlich nicht hergestellt und nicht vertrieben werden dürfen.
Ein solches Radikalverbot erscheint jedoch unrealistisch, bedenkt man, dass die Hersteller dieser Spiele einen jährlichen Umsatz von 7,3 Milliarden € in der EU machen und von 30 Milliarden € weltweit.
Der Einzelhandel der diese Spiele an die jugendlichen Verbraucher verkauft wird seiner Verantwortung ebenfalls nicht gerecht. Nachweislich gehen solche Spiele unkontrolliert an Jugendliche aller Altersklassen über die Ladentheke, sogar wenn die Verpackung eine Einteilung in eine Alterskategorie aufweist.
Es herrscht also Handlungsbedarf. Die ULC kritisiert scharf, dass die Europäische Kommission sich auf ein Selbstregulierungssystem verlassen will.
Die ULC verlangt zwingende gesetzliche Maßnahmen welche auch die nötigen Sanktionen beinhalten. Ohne Sanktionen bleibt jede Gesetzgebung wirkungslos.

Howald, den 25.4.2008