Die Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) trifft die Verantwortlichen der clc (Confédération Luxembourgeoise du Commerce) (02/07/2009)


Anlässlich eines konstruktiven Treffens der Verantwortlichen beider Organisationen wurden wichtige Themen erörtert, an denen sowohl der Luxemburger Handel als auch die Luxemburger Verbraucher stark interessiert sind.
clc-Präsident Michel Rodenbourg bedauert, dass die Einwohner Luxemburgs jährlich eine Milliarde Euro, das entspricht ungefähr 11 Prozent der Gesamtkonsumausgaben, im Ausland ausgeben. Er stellt fest, dass dem Luxemburger Staat hierdurch ein Mehrwertsteuerausfall von vielen Millionen Euro entsteht. ULC und clc interessiert natürlich, warum ein Teil der Luxemburger Verbraucher es vorzieht, zumindest gelegentlich im Ausland einzukaufen. Rezente Studien zu dieser Frage belegen, dass ein Argument immer wieder auftaucht, nämlich der Glaube, dass sowohl die Auswahl als auch die Preise der Waren im Ausland günstiger seien. Die clc lässt dieses Argument nicht gelten, da der Luxemburger Handel nachweislich eine größere Anzahl an Waren anbietet als das Ausland und dies auf einem Preisniveau, das der Qualität der Ware entsprechend nicht höher angesiedelt ist. Im Übrigen geht aus besagter Studie ebenfalls hervor, dass die ausländischen Verbraucher die in Luxemburg einkaufen, genau die gleichen Argumente bezüglich des Warenangebotes in Luxemburg angeben. Zwischen Realität und Wahrnehmung scheint also eine große Lücke zu klaffen.
ULC-Präsident Nico Hoffmann unterstrich, dass es dem Luxemburger Handel obliegt durch eine verbesserte Informationspolitik gegenüber den Kunden dieses Missverhältnis zu korrigieren.
Die ULC ihrerseits trug den clc-Verantwortlichen ihre Anliegen vor, so dass folgendes vereinbart wurde:

  • Die clc wird sich dafür einsetzen, dass bei Kundenbeschwerden mit Intervention des ULC-Reklamationsdienstes die Zusammenarbeit zwischen Geschäftswelt und ULC verbessert wird, um auf diese Weise dem Kunden im Falle einer berechtigten Beschwerde schneller zu seinem Recht zu verhelfen.
  • Verbesserter Informationsfluss zwischen dem Handel und der ULC bezüglich der regelmäßigen Preiserhebungen beziehungsweise Preisvergleiche welche vom Verbraucherschutz vorgenommen werden, um die Vergleichbarkeit der Produkte sicher zu stellen.
  • Hilfestellung der clc bei der Anwendung der Garantiebestimmungen (Zweijahresgarantie bei Gebrauchsgütern).
  • Erörterung über die mögliche Schaffung einer Schlichtungsinstanz für Streitfälle, in der beide Organisationen vertreten sind.
  • Verbesserung der Service-Qualität im Luxemburger Handel.

Howald, den 2. Juli 2009