ULC-Forderungen zur Steuerreform 2017


Die ULC nimmt zur Kenntnis, dass die längst überfällige Steuerreform nun für 2017 vorgesehen ist. Anscheinend besteht unter den Regierungsmitgliedern ein Konsens, dass die Steuerzahler entlastet werden sollen und keine neuen Lasten mehr hinzu kommen sollen.

In diesem Zusammenhang erinnert die ULC daran, dass:

  • Die Kaufkraft der Verbraucher während den vergangenen Jahre stark abgenommen hat und dies in der Folge einer bis vor wenigen Jahren hohen Inflation, die über dem europäischen Durchschnitt lag.
  • Den Steuerzahlern aufeinanderfolgend mehrere Steuererhöhungen zugemutet wurden. Es sind dies verschiedene Erhöhungen der Solidaritätssteuer sowie die Einführung der sogenannten Krisensteuer von 0,5 % ab Januar dieses Jahres. Hinzu kommen die teilweise massiven Taxenerhöhungen bei den Gemeinden sowie last but not least die Mehrwertsteuererhöhungen von 15 % auf 17 % beziehungsweise von 3 % auf 17 %.
  • Des Weiteren ist die Steuertabelle über viele Jahre hinweg nicht mehr an die Inflation angepasst worden, was einer Steuererhöhung gleichkommt und eine geringere Kaufkraft für die Verbraucher zur Folge hatte.
  • Die verschiedenen Indexmodulationen der vergangenen Jahre es den Verbrauchern ebenfalls nicht erlaubten, die verloren gegangene Kaufkraft in etwa über die automatische Indexanpassung der Löhne und Gehälter zu kompensieren.
  • - Die Lohn- und Gehaltsempfänger zwei Drittel der Steuereinnahmen entrichten. Damit ist die Steuerlast einseitig zu Gunsten der Betriebe verteilt, die, zumindest was den Binnenmarkt anbelangt, auch an der Kaufkrafterhaltung der Verbraucher interessiert sein sollten.

Daher fordert die ULC für die 2017 vorgesehene Steuerreform eine deutliche Entlastung der Verbraucher. In diesem Sinne soll vor allem eine Revision der steuerlichen  Progressivitätssätze zu Gunsten der „personnes physiques“, eine regelmässige Anpassung der Steuertabelle an die Inflation, eine deutliche Verflachung des sogenannten Mittelstandsbuckels erfolgen. Dies gilt auch für die verschiedenen Steuerfreibeträge, u.a. für Familien mit Kindern, Ermäßigungen, Bonifikationen und Zinsen auf Immobiliendarlehen. Die ULC wünscht sich ebenfalls eine Neuberechnung der Steuerklassen 1A und 1, die zum jetzigen Zeitpunkt die Betroffenen überproportional stark belasten.
Die dadurch entstehenden Einkommensverluste für den Staatshaushalt könnten durch eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei entsprechender Progresivität kompensiert werden. Denn breitere Schultern können bekanntlich mehr aufbringen, als die Klein- und Mittelverdiener.

Der Ottonormalverbraucher hat in den vergangenen Jahren seinen Beitrag geleistet, um den Staatshaushalt wieder ins rechte Lot zu bekommen. Nun müssen ebenfalls die Betriebe ihre Verantwortung übernehmen.

In diesem Sinne fordert die ULC mehr Steuergerechtigkeit und für die Verbraucher erhebliche Steuererleichterungen.

Mitgeteilt von der ULC, am 15. September 2015