Die ULC fordert die Regierung zur schnellstmöglichen Umsetzung einer Empfehlung der europäischen Kommission zur Einführung von Kollektivklagen auf.


Die ULC bedauert, dass die Regierung nun beschlossen hat, die Umsetzung einer Empfehlung der europäischen Kommission zur Einführung von Kollektivklagen bei den Gerichtsinstanzen auf nächstes Jahr zu vertagen. Diese Empfehlung sollte laut der europäischen Kommission bis zum 26. Juli dieses Jahres umgesetzt sein.

In der Tat würde die Möglichkeit einer Sammelklage mehrerer Verbraucher gegen einen Händler, beziehungsweise Dienstleister, den prozeduralen und damit auch finanziellen Aufwand für die betroffenen Verbraucher erheblich erleichtern. Die Gelegenheit von Sammelklagen besteht bereits in den Nachbarländern Frankreich und Belgien, an deren Gesetzgebung die Regierung sich hätte inspirieren können. Die ULC fordert schon seit mehreren Jahren eine diesbezügliche Gesetzgebung im Interesse aller Verbraucher.

Daher lässt die ULC das Zeitargument betreffend der Luxemburger Präsidentschaft nicht gelten und fordert die rasche Einführung der Möglichkeit von Sammelklagen bei den Gerichtsinstanzen. Durch eine rasche Umsetzung hätte die Regierung ebenfalls ihr Engagement im Interesse aller Verbraucher dokumentieren können.

Mitgeteilt von der ULC am 17. September 2015