Zahlungseinrichtungen : ULC warnt vor neuen Gefahren für die Verbraucher (29/10/2009


Die europäische Richtlinie über die „Zahlungsdienste“ soll unter anderem die Modalitäten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Eurozone vereinfachen und harmonisieren. Unmittelbar betroffen sind somit Onlinezahlungen und der Erwerb von Produkten und Dienstleistungen über Internet.
Die Richtlinie etabliert eine neue Kategorie von „Finanzinstituten“ in Europa, die „Zahlungsdienste“ (établissements de paiement), die den Verbrauchern der Eurozone, also einem potenziellen Markt von 320 Millionen Menschen, ihre Dienste anbieten dürfen.
Ab dem 1. November 2009 kann jede Webseite mit kommerziellem Angebot das Statut eines Zahlungsdienstes beantragen und eigene Zahlungsmodalitäten und Tarife festlegen. Jeder Kunde kann über ein Zahlungskonto verfügen, das überzogen werden kann und nicht identisch ist mit seinem Bankkonto, womit zusätzliche Gebühren also möglich sind. Somit kann der Endpreis der online verkauften Produkte oder Dienstleistungen von der gewählten Zahlungsart abhängen. Die ULC befürchtet, dass die Möglichkeit einer Kontoüberziehung viele Verbraucher dazu verführt, ihre finanziellen Möglichkeiten zu überschreiten. Dies gilt umso mehr, als die Transparenz gefährdet scheint.
Neben der eigentlichen kommerziellen Website werden viele Zwischenhändler des elektronischen Handels, z.B. Internetprovider, Telefongesellschaften, Suchmaschinen versuchen, die durch diesen neuen gesetzlichen Rahmen gebotenen Möglichkeiten zu nutzen.Jeder dieser Zwischenhändler oder Zahlungsakteure wird versuchen, den Abonnenten Zahlungslösungen anzubieten und sich als unumgängliche zwischengeschaltete Stelle bei Onlinezahlungen zu positionieren, neben den Banken und den Kreditkartenanbietern.
Hinzu kommen die Mobilfunkanbieter, die ihren Abonnements Dienstleistungen für Onlinezahlungen hinzufügen werden indem sie die Möglichkeit bieten, direkt von einem mobilen Terminal (Handy z.B.) aus zu zahlen. Bei der Verrechnung kann der Mobilfunkanbieter monatliche Abbuchungen im Rahmen des Abonnements vornehmen.
Die Richtlinie überlässt den Mitgliedstaaten die Wahl der Zulassungs- und Kontrollbehörde für die Zahlungsinstitute sowie die Definition der Regeln betreffend die Zahlungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Kredittätigkeit dieser Institute.
Die ULC fordert den Gesetzgeber und die Exekutive zu höchster Wachsamkeit auf bezüglich der Folgen, die diese neuen Bestimmungen für den Verbraucher nach sich ziehen können. Die ULC hat mit der Association des Banques et Banquiers (ABBL) vereinbart, dass sie gemeinsam auf die Konsequenzen für die Verbraucher achten werden. Mit der offiziellen
Uberwachung ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier(CSSF) beauftragt.

Howald, den 29. Oktober 2009