ULC kritisiert Tariferhöhung bei Servior (10/12/2009)


Die Servior, eine öffentlich rechtliche Einrichtung (établissement public) welche im Bereich der Seniorenbetreuung tätig ist und viele staatliche oder von den Gemeinden betriebene Altersheime übernommen hat, mutet ihren „Kunden“, das heißt den Senioren, zum 1.
Dezember 2009 eine saftige monatliche Tariferhöhung von 80 € zu. Dies entspricht, wenn man einen Pensionspreis von 2.200 € zu Grunde legt, einer Erhöhung von rund 4 %. Diese Tariferhöhung kommt unerwartet, wurde kurzfristig vom Servior-Verwaltungsrat beschlossen und vom Regierungsrat abgesegnet, dies ohne Vorwarnung der Bewohner der ServiorAltersheime respektive ihrer Familien.
Bedenkt man, dass in der Regel die monatlichen Pensionstarife von den ohnehin meist nicht hohen Renten der Bewohner beglichen werden, so schmerzt eine solche Erhöhung da der Pensionspreis längst nicht alles beinhaltet und monatlich viele zusätzliche
Lebenshaltungskosten beziehungsweise Arzt- und Pflegekosten hinzu kommen. Begründet wird die Tariferhöhung von Servior mit der Indextranche vom März 2009, die zu erhöhten Lohnkosten führte. Als Argument wird des Weiteren eine allgemeine Ausgabenerhöhung bei
den Betriebskosten angeführt.
Die ULC stellt fest, dass die 2,5 prozentige Steigerung der Lohnkosten nur einen Teil der Servior-Betriebskosten ausmacht. Eine lohnbedingte Erhöhung hätte also nicht einmal eine Tariferhöhung von 2,5 % berechtigt. In diesem Falle beträgt die Steigerung jedoch rund 4 %, und dies bei stagnierender, zeitweise rückläufiger Inflation. So beleuchtet ist die Tariferhöhung unverständlich und schwer zu rechtfertigen. Wie kann es sein, dass quasi urplötzlich die Servior-Direktion sich bewusst wird, dass anscheinend rote Zahlen
geschrieben werden, in einem wirtschaftlichen Umfeld von ausgesprochener Desinflation? Eine Antwort hierauf bleibt Servior bisher schuldig.
Diese Tariferhöhung trägt sicherlich nicht zur Zufriedenheit der Senioren bei, was doch wohl Sinn und Zweck der Betreuung der älteren Mitbürger sein sollte.
Zum anderen stellt die ULC fest, dass während hitzige Debatten sich anbahnen zwischen Regierung und Sozialpartnern bezüglich möglicher Sparmassnahmen, hier über eine Tariferhöhung bei der Altersbetreuung bereits zugeschlagen wird. Als Erklärung muss wieder einmal herhalten, dass ein „établissement public“ kostendeckend zu funktionieren hat. Kann man dieses Prinzip bei öffentlich rechtlichen Institutionen wie z. B. der „Philharmonie“ und der „Coque“ noch nachvollziehen, so stellt die ULC sich die Frage, ob bei der Alters- und Krankenversorgung die gleichen Maßstäbe angelegt werden können? Die Tarife bei diesen Institutionen sind Bestandteil des Sozialwesens eines Landes. Sie müssen gemäß anderer Kriterien bemessen werden.

Howald, den 10. Dezember 2009