ULC zum internationalen Tag der Verbraucher (15/03/2010)


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Anlässlich des internationalen Verbrauchertages erinnert die ULC an die Verbraucherrechte, welche insbesonders in der jetzigen politischen Diskussion nicht in Vergessenheit geraten dürfen.
Die Vaterschaft des Gedanken gebührt dem amerikanischen Präsidenten John F. Kennedy, der sich bereits 1962 an den amerikanischen Kongress wandte und verlangte, vier Verbrauchergrundrechte in die Gesetzgebung aufzunehmen: Rechte auf Sicherheit und sichere Produkte, auf umfassende Information, auf freie Wahl sowie das Recht, gehört zu werden.
Hierbei sollte es jedoch nicht bleiben. In den achtziger Jahren erkannte auch die europäische Kommission die Notwendigkeit eines speziellen Schutzes der Verbraucher. So kamen die ersten europäischen Verordnungen zum Verbraucherschutz zustande. Die Allerwichtigste davon wurde von Luxemburg, das damals eine Vorreiterrolle übernahm, bereits 1983 in die nationale Gesetzgebung übernommen: es war dies das Gesetz zum Verbraucherschutz in Verträgen, welches eine Reihe von missbräuchlichen Klauseln aufzählte, die von den Gerichten annulliert werden konnten. Dieses Gesetz bleibt bis heute eines der
Hauptinstrumente der ULC zur Verteidigung der Verbraucher bei Gerichtsprozessen.
In den nachfolgenden zwei Jahrzehnten kam eine Fülle von Verbraucherschutzmassnahmen hinzu welche europaweit in die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen umgesetzt wurden.
Deshalb wehrt die ULC sich dagegen, dass zum jetzigen Zeitpunkt offensichtlich Bemühungen unternommen werden, eine vollständige Harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzgesetzgebung zu erreichen um den europäischen Binnenmarkt
anzukurbeln. Nach Meinung der ULC birgt dieses Vorhaben das Risiko, letztlich zu einer Abschwächung des Verbraucherschutzes zu führen.
Die Verbraucher dürfen jedoch ihrerseits eines nicht vergessen: ihr Recht gehört zu werden, bedingt, dass sie eine repräsentative Vertretung haben. In Luxemburg ist dies die ULC, der Luxemburger Konsumentenschutz, der, zufälligerweise, ebenfalls seit 1962 die Interessen der Verbraucher vertritt und dessen vier große Arbeitsbereiche im Interesse der Verbraucher sind:
Information und Beratung, Verteidigung (auch vor Gericht), Repräsentation bei öffentlichen
Instanzen sowie Verbrauchererziehung (zum Beispiel in den Schulen).
Letztes Jahr hat die ULC 4.000 Streitangelegenheiten zum allergrössten Teil mit Erfolg behandelt, mehrere tausend Beratungsgespräche erteilt, wobei 70.000 (siebzigtausend) allein über Telefon geführt wurden.
Die ULC zählt zum jetzigen Zeitpunkt 44.000 Familien die Mitglied sind und ihr ihre Verbraucherprobleme anvertrauen. Auch in Zukunft wird die ULC allen Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Howald, den 15.3.2010