Code de la consommation : ULC fordert zügige Verabschiedung (02/12/2010)


Das Gesetzesprojekt betreffend die Einführung des „Code de la consommation“ wurde am 9.10.2008 in der Abgeordnetenkammer deponiert. Die Verabschiedung des Gesetzestextes sollte bereits vor Jahresende 2009 erfolgen. Diese fand jedoch nicht statt, da nach Änderungsvorschlägen des Staatsrats die Vorlage an die zuständige parlamentarische Kommission zurückging.
Die ULC ihrerseits hatte die Gelegenheit ihre Forderungen der parlamentarischen Kommission zu erläutern.
Ziel und Zweck der Gesetzesvorlage ist eine Kodifizierung des gesamten Luxemburgischen Verbraucherrechtes, welches über das allgemeine Vertragsrecht hinaus alle für die Konsumenten relevanten Bereiche abdecken soll. Hierzu zählen die Gesetzestexte über willkürliche Vertragsklauseln, unlauteren Wettbewerb, illoyale Geschäftspraktiken, Verbraucherkredite, Fernverkäufe und insbesonders Internethandel, Finanzdienstleistungen, Tür zu Tür Verkauf, Time-Share….
Die Kodifizierung ist die thematische Zusammenfassung in einem einzigen Gesetzesbuch, neben „Code civil“, „Code commercial“, „Code du travail“, usw. Für die ULC ist die Verabschiedung dieser wichtigen Gesetzesvorlage dringlich und längst überfällig, da sie Klarheit schaffen wird und damit die Lösung von Verbraucherstreitfällen erheblich erleichtern wird.
Oder ist das Luxemburger Parlament nicht gewillt, die Verbraucherrechte zu stärken? Daher fordert die ULC die kurzfristige Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage und dies im Interesse aller Konsumenten.

Howald, den 2. Dezember 2010