Verabschiedung des „Code de la Consommation“ durch die Abgeordnetenkammer - Langjährige Forderung der ULC wird endlich erfüllt. (06/04/2011)


Die ULC ist hoch erfreut über die Verabschiedung des Gesetzesprojektes betreffend die Einführung eines „Code de la Consommation“ durch die Abgeordnetenkammer. Eine langjährige Forderung der ULC ging somit endlich in Erfüllung.
Bereits vor 20 Jahren hatte die ULC die Kodifizierung des gesamten LuxemburgischenVerbraucherrechtes gefordert. Das Verbraucherrecht, welches über das allgemeineVertragsrecht hinausgeht, deckt alle für die Konsumenten relevanten Bereiche ab. Hierzu zählen die Gesetzestexte über willkürliche Vertragsklauseln, unlauteren Wettbewerb, illoyale Geschäftspraktiken, Verbraucherkredite, Fernverkäufe und insbesonders Internethandel,sowie Finanzdienstleistungen, Tür zu Tür Verkauf, Timeshare…..
Bedenkt man, dass die europäische Kommission nach 1985 viele Direktiven und Reglement zum Verbraucherrecht verabschiedet hat, welche in die nationale Gesetzgebung eingeflossensind, so war die Schaffung eines „Code de la Consommation“ mehr als überfällig. Die Rechtssicherheit für die Verbraucher wird somit nachträglich verbessert.
Für die Luxemburger Verbraucher ist die Verabschiedung des Gesetzes ein historischer Schritt.