Wie umgeht man die Fallen einer öffentlichen Verbrauchermesse? (13/10/2011)


Die Herbstmesse wird in Kürze ihre Tore öffnen, und die Verbraucher sollen dort die letzten Neuheiten entdecken. Das fördert natürlich die Kauflust. Aber die Enttäuschung folgt manchmal auf dem Fuße. Mit den nachfolgenden Tipps der Union Luxembourgeoise des Consommateurs (ULC) können Sie die Fallen einer Messe umgehen.
 
Die Bedenkzeit: ein Mythos
Die Besucher glauben oft, dass sie über eine 7- oder 15tägige Bedenkzeit verfügen, um von einem übereilt unterzeichneten Vertrag zurückzutreten. Das ist falsch.
Der Verbraucher verfügt wohl über eine Bedenkzeit von 7 Arbeitstagen ab dem Tag der Warenlieferung (wenn es sich um den Kauf von Waren handelt) oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses (wenn es sich um das Erbringen von Dienstleistungen handelt). Diese Frist gilt aber ausschließlich für im Fernabsatz abgeschlossene Verträge, nicht aber für Käufe im Rahmen einer Messe oder sonstiger Veranstaltungen.
Beispiele von Fernabsatz: Einkäufe im Internet; Musikdownloads aus dem Internet oder per Handy; Kleiderbestellung im Versandhandel; Vertragsabschluss per E-Mail oder SMS.
Was die im Rahmen von Messen unterzeichneten Verträge betrifft, so befand der Gesetzgeber, dass es sich hier nicht um im Fernabsatz geschlossene Verträge handelt, da ein Messebesuch mit einem Geschäftsbesuch vergleichbar ist: man kommt um zu kaufen. Der Verbraucher weiß also, was ihn erwartet.        
 
Eine absolut legale Vertragsstrafe
Die einzige Möglichkeit, um einen übereilt unterzeichneten Vertrag wieder rückgängig zu machen besteht darin, dass man sich um eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer bemüht. Dieser kann aber das Zahlen einer Abstandssumme fordern (10, 20 oder 30% des Preises) um die Bestellung rückgängig zu machen. Dabei ist er im Recht. Und er ist es auch, wenn er die Vertragsauflösung einfach ablehnt.
 
Anzahlungen sind zu vermeiden!
Sie stellen eine Teilzahlung dar, die später vom Gesamtpreis abgezogen wird. Man sollte sie möglichst vermeiden, um bei auftretenden Problemen dem Händler gegenüber über ein Druckmittel zu verfügen. Unbedingt die Hände davon lassen, wenn Zweifel an der Verlässlichkeit des Unternehmens bestehen.
 
Küchen: besser einmal zu viel messen als einmal zu wenig
Die sehr beliebten Stände der Küchenbauer sind manchmal Quellen der Enttäuschung. Vor dem Bestellen Ihrer Traumküche müssen Sie vom Fachmann verlangen, dass er die Maße bei Ihnen vor Ort ermittelt und sich nicht mit Ihren eigenen Angaben zufrieden gibt. Dieser Service hat natürlich seinen Preis, den der Fachmann Ihnen mitteilen muss.
 
Howald, 13. Oktober 2011