ULC widerspricht Minister Etienne Schneider


Einer Aussage von Wirtschaftsminister Etienne Schneider anlässlich einer Fragestunde im Parlament ist zu entnehmen, dass es in Luxemburg keine Probleme mit Geschenkgutscheinen geben würde.

Die ULC stellt jedoch fest, dass ihre Rechtsabteilung sehr wohl mit Verbraucherbeschwerden diesbezüglich befasst ist. Bei Geschenk- oder Kaufgutscheinen welche ein Verfallsdatum ausweisen, jedoch nicht bis zu diesem Datum eingelöst werden, verfällt jeder Anspruch des Gutscheininhabers obwohl der Verkäufer die auf dem Gutschein angegebene Summe im Vorfeld einkassiert hat. Nach Meinung der ULC ist dies jedoch eine Bereicherung ohne Gegenleistung die im Widerspruch zu den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen steht. Die betroffenen Konsumenten fühlen sich somit betrogen.

Bei Gutscheinen ohne Ablaufdatum, ist die Rechtslage ungewiss, da der Gutscheininhaber nicht weiß, wann der Gutschein verfällt. Eine Entscheidung hierüber ist offensichtlich völlig dem Verkäufer überlassen, so dass der Verbraucher riskiert einen finanziellen Verlust zu erleiden, obwohl die entsprechende Summe im Voraus vom Verkäufer einkassiert wurde.

Die ULC wird in naher Zukunft ein Positionspapier zu diesem Thema vorlegen, in dem ebenfalls eine klare gesetzliche Regelung gefordert wird.

Mitgeteilt von der ULC am 25. Februar 2016