ULC zur Steuerreform 2017


Die ULC begrüßt, dass die heute Morgen vorgestellte Steuerreform die 2017 in Kraft treten soll, generell in die richtige Richtung geht: steuerliche Entlastung der Klein- und Mittelverdiener, Verdoppelung des Steuerkredits für die finanziell schwachen Haushalte, Abschaffung der Spezialsteuer von 0,5 %.

Hieraus sollte eine Stärkung der Kaufkraft der Verbraucher und insbesonders der Mittelschicht resultieren, eine Forderung die die ULC schon mehrmals gestellt hat.

Prinzipiell begrüßenswert ist die Streckung der Progressivitätskurven. Jedoch greifen nach Meinung der ULC die hohen Steuersätze immer noch zu früh (39% ab 45.897 € Jahreseinkommen der Steuerklasse 1). Insgesamt bleibt die Steuerklasse 1 überproportional stark belastet, eine Ungerechtigkeit die leider nicht abgeschafft wurde.

Die ULC hätte sich ebenfalls auch einen noch etwas höheren Spitzensteuersatz bei den sehr hohen Einkommen vorstellen können.

Auch bei den Abschreibungsmöglichkeiten hätte die Regierung nach Dafürhalten der ULC großzügiger handeln können. Die Erhöhung des abschreibbaren Betrages bei Immobiliendarlehen von 750 € auf 1.000 € pro Jahr und pro Person nach einer Laufzeit von 10 Jahren bleibt zu gering, insbesonders in Anbetracht der Tatsache, dass Immobiliendarlehen heutzutage eine Laufzeit von bis zu 40 Jahren haben. Ebenso kritisiert die ULC die allgemeine Verdoppelung der Quellensteuer von 10% auf 20 %. Dies belastet ungerechter Weise zusätzlich die Kleinsparer, die nur sehr geringe Zinserträge erhalten. Eine Staffelung wäre angebracht.

Zu begrüßen ist dem hingegen die Erleichterung der Steuerlast bei Mieteinkünften für Immobilien, welche zum Beispiel durch die „Agence Immobilière Sociale“ vermietet werden.

Vergessen werden darf jedoch nicht, dass neben der Einführung der Spezialsteuer von 0,5 % die immerhin seit 2014 existiert, auch die Mehrwertsteuer auf einer ganzen Reihe von Produkten deutlich erhöht wurde. Hinzu kommen etliche Taxenerhöhungen bei den Gemeinden, z. B. für Trinkwasser, usw.

Den jetzt angekündigten Steuererleichterungen sind also Erhöhungen der direkten und indirekten Steuern vorausgegangen.

Um die Kaufkraft der Verbraucher zusätzlich zu stärken, fordert die ULC nochmals die Einführung einer Vorschussindextranche, da die täglichen Lebensmittelausgaben und sonstige Dienstleistungen deutliche Erhöhungen aufweisen. Und dies vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die nächste reguläre Indextranche voraussichtlich erst im ersten Semester 2017 erfallen wird.

Mitgeteilt von der ULC am 29. Februar 2016