ULC trifft Finanzminister Pierre Gramegna zum Thema der Steuerreform


Kürzlich fand eine Unterredung zwischen der Direktion der ULC und Finanzminister Pierre Gramegna statt. Die ULC legte nochmals ihren Standpunkt betreffend die für 2017 anstehende Steuerreform dar.

Die ULC begrüßt die Streckung der Progressivitätskurven der Steuertabelle. Jedoch greift ihrer Meinung nach die nahe am Spitzensteuersatz liegende Besteuerung von 39 % immer noch zu früh, nämlich ab 45.897 € besteuerbares Jahreseinkommen in der Steuerklasse 1. Auch moniert die ULC, dass die Steuerklassen 1 und 1A, zumindest ab den mittleren Einkommen, immer noch überproportional stark belastet werden.

Auch vertritt die ULC den Standpunkt, dass die Regierung bei den Abschreibungsmöglichkeiten großzügiger hätte handeln können. Dies gilt besonders für die Abschreibungsmöglichkeit von Zinsen bei Immobiliendarlehen, die lediglich von 750 auf 1.000 € pro Jahr erhöht wird, ab einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Verdoppelung des maximalen Abschreibungsbetrages bei Bausparverträgen müsste nach Meinung der ULC auch jenseits eines Alters von 40 Jahren gelten.

Die ULC kritisiert ebenfalls die Erhöhung der Quellensteuer von 10 auf 20 %. Eine Staffelung hätte verhindern können, dass diese Erhöhung die Kleinsparer belastet.

Finanzminister Pierre Gramegna seinerseits unterstrich, dass mit der Reform des Steuerkredites eine strukturelle Maßnahme ergriffen wurde. So wird der Steuerkredit für Kleinverdiener von 300 auf 600 € pro Jahr verdoppelt, nimmt dann fortschreitend ab und liegt in der Steuerklasse 1 ab einem Jahreseinkommen von 80.000 € bei 0. Der Finanzminister wies auch darauf hin, dass diese Maßnahme im Zusammenhang mit den Steuererleichterungen insgesamt zu sehen ist, von denen die besteuerbaren Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 70.000 € am meisten profitieren.

Mitgeteilt von der ULC am 29. März 2016